Für Psychotherapeut:innen

Beispielberichte an den Gutachter

Vollständige Musterberichte für Erst-, Umwandlungs- und KJP-Anträge – im Volltext, nach PTV3-Gliederung. Nach jedem Bericht steht, welche Stellen die Bewilligung tragen und wo Gutachter:innen typischerweise nachfragen.

Alle Fälle sind frei erfunden und dienen als Formulierungshilfe.

Diese Seite versammelt vollständige Beispielberichte an den Gutachter im Volltext: von der Verhaltensanalyse oder der psychodynamischen Fallkonzeption über die Diagnose bis zum Behandlungsplan. Jeder Bericht folgt der PTV3-Gliederung und zeigt, wie sich Befund, Fallkonzeption und Begründung zu einem stimmigen Ganzen fügen. Im Anschluss an jeden Bericht steht eine Analyse, die benennt, an welchen Stellen der Text die Bewilligung trägt und wo Gutachter:innen typischerweise nachfragen.

Die Berichte dienen als Formulierungshilfe, nicht als Vorlage zum Ausfüllen. Übernehmen können Sie die Struktur, die Art der Begründung und einzelne Formulierungsbausteine, nicht den Fall selbst. Jeder eigene Bericht muss auf der tatsächlichen Behandlung beruhen; ein übernommener fremder Fall ist weder fachlich vertretbar noch mit der Sorgfaltspflicht vereinbar.

Aktuell finden Sie Beispiele für Erstanträge in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für einen Umwandlungsantrag von Kurzzeit- in Langzeittherapie und einen Fortführungsantrag mit seiner eigenen dreiteiligen Gliederung. Weitere Antragsarten und Verfahren ergänzen wir laufend.

Verhaltenstherapie

Häufige Fragen

Darf ich einen Beispielbericht übernehmen?
Nein. Ein Beispielbericht ist eine Formulierungshilfe, kein Textbaustein zum Kopieren. Er zeigt, wie Befund, Fallkonzeption, Diagnose und Behandlungsplan zusammenhängen können, muss aber durch die tatsächliche Behandlung Ihrer Patientin oder Ihres Patienten ersetzt werden. Ein wörtlich oder nahezu wörtlich übernommener Fall ist nicht durch die eigene Behandlung gedeckt und fällt bei genauerem Lesen typischerweise auf.
Wie lang sollte ein Bericht an den Gutachter sein?
In der Praxis haben sich etwa zwei bis drei DIN-A4-Seiten bewährt, bei Umwandlungs- oder Fortführungsanträgen mit zusätzlichem Verlaufsabschnitt entsprechend etwas mehr. Entscheidend ist nicht die Länge, sondern ob die Argumentationskette von Befund über Fallkonzeption und Diagnose bis zum Behandlungsplan lückenlos nachvollziehbar ist. Ein längerer Bericht wird dadurch nicht automatisch wohlwollender gelesen.
Welche Angaben gehören nicht in den Bericht?
Der Bericht an den Gutachter wird pseudonymisiert verfasst: Name, Anschrift und andere identifizierende Angaben gehören nicht hinein, die Zuordnung erfolgt über die Formularangaben. Ebenfalls nicht hinein gehören unbelegte Angaben über Dritte, die Sie nicht selbst behandeln, sowie Inhalte, die die Patientin oder der Patient erkennbar als vertraulich markiert hat und die für Diagnose oder Behandlungsplan nicht erforderlich sind. Im Zweifel gilt: nur aufnehmen, was die Begutachtung tatsächlich trägt.
Was unterscheidet Erstantrag, Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag?
Ein Erstantrag ist der erste gutachterpflichtige Bericht einer Behandlung und enthält alle sechs Abschnitte von den soziodemografischen Angaben bis zum Behandlungsplan. Ein Umwandlungsantrag schließt an eine laufende Kurzzeittherapie an und ergänzt Abschnitt 7 mit dem bisherigen Behandlungsverlauf, ist also ebenfalls vollständig mit sieben Abschnitten. Ein Fortführungsantrag baut dagegen auf einem bereits bewilligten Langzeittherapie-Erstantrag auf und muss Anamnese und Fallkonzeption deshalb nicht wiederholen: Er besteht meist nur aus drei Abschnitten (bisheriger Verlauf, aktuelle Diagnose und Befund, Begründung der Fortführung). Er ist außerdem nicht von sich aus gutachterpflichtig, sondern wird nach § 11 Abs. 7 der Psychotherapie-Vereinbarung erst dann als Bericht fällig, wenn die Krankenkasse ein Gutachterverfahren einleitet. Welche Antragsart infrage kommt, ergibt sich aus dem bisherigen Verlauf der Behandlung, nicht aus einer freien Wahl.