Berichtstyp · Therapieende

Abschlussbericht nach Psychotherapie schreiben

Nach über 60 Sitzungen den Verlauf auf eine Seite bringen – ohne das Wesentliche zu verlieren. Diese Anleitung zeigt eine kompakte Struktur für den kollegialen Brief an Überweiser:in oder Weiterbehandler:innen.

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Schnelle Einordnung für die Praxis

Typischer Anlass
60+ Sitzungen auf eine Seite verdichten – kollegial, kompakt, ohne Wesentliches zu verlieren.
Kernfrage
Was gehört in einen Abschlussbericht nach Psychotherapie?
Vorlage
Abschlussbericht · 6 Abschnitte
Wichtigster Schutz
Nur so viel Intimes wie nötig

Was gehört in einen Abschlussbericht nach Psychotherapie?

Ein Abschlussbericht (auch Bilanzbericht) an Überweiser:in oder Weiterbehandler:innen fokussiert auf Verlauf und Ergebnis statt auf eine erschöpfende Anamnese. Er enthält: Behandlungsrahmen (Zeitraum, Sitzungszahl, Verfahren, Setting), Diagnosen bei Beginn und Ende, die Ausgangssymptomatik, den verdichteten Therapieverlauf mit zentralen Interventionen, das Behandlungsergebnis in Bezug auf die Therapieziele und Empfehlungen zur Weiterbehandlung. Ziel ist ein kompakter kollegialer Brief, keine Sitzungschronologie.

Abschlussberichte bleiben oft liegen – sie sind nicht dringend und nicht vergütet. Dabei sind sie schnell geschrieben, wenn man die Chronologie hinter sich lässt und stattdessen verdichtet: Wo stand die Patientin am Anfang, was wurde getan, wo steht sie jetzt, was empfehlen Sie den Kolleg:innen. Genau dieser Dreischritt trägt den ganzen Bericht.

Was gehört hinein?

Diese Gliederung entspricht der BerichtBiber-Vorlage „Abschlussbericht" – 6 Abschnitte, die Sie mit einem Klick übernehmen und vom Diktat oder Transkript ausfüllen lassen können.

  1. 1

    Behandlungsrahmen

    Nennen Sie Behandlungszeitraum, Sitzungszahl, Verfahren und Setting (einzeln/Gruppe, Frequenz).

  2. 2

    Diagnosen

    Listen Sie die Diagnosen nach ICD-10 bei Behandlungsbeginn und -ende auf, inklusive Veränderungen.

  3. 3

    Ausgangssymptomatik

    Beschreiben Sie kurz die Symptomatik und Problemlage zu Behandlungsbeginn.

  4. 4

    Therapieverlauf

    Skizzieren Sie zentrale Themen, eingesetzte Methoden und wesentliche Entwicklungen im Verlauf. Keine Sitzungschronologie, sondern Verdichtung auf das Wesentliche.

  5. 5

    Behandlungsergebnis

    Beschreiben Sie das Ergebnis in Bezug auf die Therapieziele: Symptomveränderung, Funktionsniveau, verbleibende Einschränkungen. Ggf. Testverlaufswerte nennen.

  6. 6

    Empfehlungen zur Weiterbehandlung

    Geben Sie konkrete Empfehlungen: Erhaltungsmaßnahmen, Rückfallprophylaxe, ggf. medikamentöse Weiterbehandlung oder Wiedervorstellungskriterien.

Praxis-Tipps für diesen Bericht

Tipp

Verlauf verdichten statt chronologisch erzählen

Niemand liest 60 Sitzungen nach. Fassen Sie zentrale Themen, eingesetzte Methoden und Wendepunkte zu wenigen Absätzen zusammen. Faustregel: Was hätte die weiterbehandelnde Kollegin gern gewusst, bevor die Patientin bei ihr sitzt?

Gut zu wissen

Ergebnis an den Therapiezielen messen

Beschreiben Sie das Behandlungsergebnis explizit im Verhältnis zu den anfänglichen Zielen: Symptomveränderung, Funktionsniveau, verbleibende Einschränkungen. Wo vorhanden, nennen Sie Testverlaufswerte – das macht den Erfolg (oder die Teilremission) nachvollziehbar.

Achtung

Nur so viel Intimes wie nötig

Der Bericht geht an Dritte. Halten Sie biografische Details knapp und auf das für die Weiterbehandlung Relevante beschränkt. Bei Therapieabbrüchen genügt eine sachliche, wertneutrale Formulierung.

Rechtlicher Rahmen & Fakten

  • Ein Abschlussbericht an Überweiser:in oder Weiterbehandler:innen fokussiert auf Verlauf und Ergebnis statt erschöpfender Anamnese: Behandlungsrahmen, Diagnosen bei Beginn und Ende, zentrale Interventionen, Behandlungsergebnis und Empfehlungen zur Weiterbehandlung.

Abschlussbericht in Minuten statt Stunden

Stichpunkte oder letzte Sitzungsnotizen genügen – der Abschlussbericht wird als kompakter kollegialer Brief formuliert.

Häufige Fragen

Wie lang sollte ein Abschlussbericht sein?
In der Regel eine, maximal zwei Seiten. Ein Abschlussbericht ist eine Verdichtung, kein Verlaufsprotokoll – die Kunst liegt im Weglassen. Alles, was für die Weiterbehandlung nicht relevant ist, kann entfallen.
Bin ich verpflichtet, einen Abschlussbericht zu schreiben?
Eine allgemeine Pflicht zum Abschlussbericht an Kolleg:innen besteht nicht; er ist meist ein freiwilliger, kollegialer Service. Davon zu unterscheiden ist die Dokumentationspflicht in der eigenen Patientenakte, die ohnehin gilt.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlussbericht und Bilanzbericht?
Die Begriffe werden weitgehend synonym verwendet. „Bilanzbericht" betont die abschließende Bilanzierung des Verlaufs, „Abschlussbericht" den Zeitpunkt des Therapieendes. Struktur und Inhalt sind identisch.

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