Beispiel: KJP-Erstantrag auf Langzeittherapie
In der KJP kommen die Informationen aus mehreren Quellen, und das Umfeld gehört zum Bedingungsmodell. Dieser Bericht zeigt, wie sich Fremdanamnese, Entwicklungsverlauf und Bezugspersonenarbeit sauber abbilden lassen.
- Antragsart
- Erstantrag Langzeittherapie (60 Std. + 15 Bezugspersonenstunden)
- Verfahren
- Verhaltenstherapie
- Diagnose
- F93.0 – emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters
- Setting
- Einzeltherapie, 11 Jahre
Zuletzt aktualisiert: 27.08.2026
Der folgende Fall ist frei erfunden. Es besteht keine Ähnlichkeit mit realen Patient:innen. Der Bericht dient als Formulierungshilfe und ersetzt weder die eigene diagnostische Einschätzung noch die Prüfung der jeweils gültigen Formularvorgaben.
Was ist im KJP-Bericht anders als bei Erwachsenen?
Die Gliederung ist dieselbe wie bei Erwachsenen: Entwicklungsanamnese und fallspezifische Konzeption stehen gemeinsam in Abschnitt 4, die Diagnose in Abschnitt 5, Behandlungsplan und Prognose in Abschnitt 6. Vier Punkte unterscheiden den KJP-Bericht inhaltlich. Erstens stammt ein großer Teil der Information aus Fremdanamnese; die Quelle jeder Angabe sollte erkennbar sein. Zweitens umfasst die Anamnese die gesamte Entwicklungsgeschichte, soweit sie zum aktuellen Bild beiträgt. Drittens sind Bezugspersonen Teil des aufrechterhaltenden Bedingungsgefüges, woraus sich die Begründung für Bezugspersonenstunden ergibt. Viertens werden Therapieziele sinnvoll auf mehreren Ebenen formuliert: bei der Patientin oder dem Patienten, bei den Bezugspersonen und im umgebenden System. Bei einem Umwandlungsantrag kommt Abschnitt 7 hinzu, in dem neben Verlauf und Zielerreichung auch der Einbezug der Bezugspersonen zu beschreiben ist.
Der Beispielbericht
1. Relevante soziodemografische Angaben
Der 11-jährige Patient besucht die sechste Klasse einer Gesamtschule. Er lebt mit beiden Eltern und einer 14-jährigen Schwester zusammen. Beide Eltern sind berufstätig, die Mutter in Teilzeit im Homeoffice. Das Sorgerecht liegt bei beiden Elternteilen; beide haben der Behandlung zugestimmt.
2. Symptomatik und psychischer Befund
Die Mutter berichtet, dass der Patient seit Beginn des laufenden Schuljahres morgens regelmäßig über Bauchschmerzen und Übelkeit klage und den Schulbesuch verweigere. An durchschnittlich zwei von fünf Schultagen komme es zu einem längeren Konflikt, an etwa einem Tag pro Woche bleibe der Patient zu Hause. Seit September seien 23 Fehltage aufgelaufen.
Die Klassenlehrerin beschreibt in ihrer schriftlichen Rückmeldung vom März, dass der Patient an Anwesenheitstagen unauffällig mitarbeite, in Pausen jedoch überwiegend allein bleibe und bei Klassenfahrten und Ausflügen bislang nicht teilgenommen habe.
Der Patient selbst schildert, er habe Angst, dass der Mutter zu Hause etwas passieren könne, während er in der Schule sei. Er denke dann durchgehend daran und könne sich nicht konzentrieren. Übernachtungen bei Freunden lehne er ab. Auf Nachfrage berichtet er, dass die Bauchschmerzen morgens am stärksten seien und im Laufe des Vormittags nachließen, wenn er zu Hause bleiben dürfe.
Im psychischen Befund zeigt sich ein altersentsprechend entwickelter und gepflegter Junge, im Kontakt zunächst zurückhaltend, im Verlauf zugewandt und auskunftsbereit. Er ist wach, bewusstseinsklar und allseits orientiert. Auffassung, Konzentration und Merkfähigkeit sind im Gespräch unauffällig. Das Denken ist formal geordnet, inhaltlich eingeengt auf Sorgen um die Mutter; es bestehen ausgeprägte Befürchtungen vor deren Erkrankung oder Verunglückung, keine Zwänge. Kein Anhalt für Wahn, Sinnestäuschungen oder Ich-Störungen. Die Stimmung ist ängstlich getönt bei erhaltener Schwingungsfähigkeit, der Antrieb altersentsprechend, die Psychomotorik beim Sprechen über Schulmorgen leicht unruhig. Kein Hinweis auf Suizidalität oder selbstverletzendes Verhalten. Vegetativ bestehen morgendliche Bauchschmerzen und Übelkeit, der Schlaf ist ungestört. Der Patient beschreibt die Beschwerden als körperlich und erlebt sie nicht als Angst; die Behandlungsmotivation ist über die Belastung durch die morgendlichen Konflikte vermittelt.
3. Somatischer Befund / Konsiliarbericht
Siehe kinderärztlichen Konsiliarbericht vom 8. Februar. Die abdominellen Beschwerden wurden mittels körperlicher Untersuchung, Ultraschall und Basislabor abgeklärt; ein organisches Korrelat fand sich nicht. Die Beschwerden sind als funktionell im Rahmen der Angstsymptomatik einzuordnen. Vorbehandlung: keine. Medikation: keine.
4. Behandlungsrelevante Angaben zur Entwicklung und Krankheitsanamnese sowie fallspezifische Konzeption
Schwangerschaft und Geburt verliefen laut Angaben der Mutter unauffällig. Die motorische und sprachliche Entwicklung erfolgte altersgerecht. Der Kindergarteneintritt mit drei Jahren war laut Mutter von einer mehrwöchigen Eingewöhnungsphase mit ausgeprägtem Weinen begleitet; ähnlich verlief die Einschulung.
Im Alter von neun Jahren erlitt die Mutter einen Verkehrsunfall mit stationärem Krankenhausaufenthalt über zwei Wochen. Der Patient wurde in dieser Zeit von den Großeltern betreut. Die Mutter berichtet, er habe danach über Monate wissen wollen, wo sie sich aufhalte, und mehrfach am Tag angerufen.
Die aktuelle Symptomatik verstärkte sich mit dem Schulwechsel an die weiterführende Schule im vergangenen Sommer. Vorbehandlungen bestehen nicht. Eine schulpsychologische Beratung fand im November statt und empfahl eine psychotherapeutische Abklärung.
Aus diesen Angaben ergibt sich das folgende funktionale Bedingungsmodell.
Prädisponierend wirken eine bereits im Kindergarten- und Einschulungsalter erkennbar erhöhte Trennungssensibilität sowie der Unfall der Mutter im neunten Lebensjahr, der die Befürchtung, der Mutter könne in Abwesenheit etwas zustoßen, mit einer realen Erfahrung unterlegt hat.
Ausgelöst wurde die aktuelle Zuspitzung durch den Schulwechsel mit neuem Klassenverband, längerem Schulweg und dem Wegfall vertrauter Bezugspersonen.
Aufrechterhaltend wirken drei Mechanismen. Erstens die Vermeidung des Schulbesuchs, die die morgendliche Anspannung unmittelbar senkt und dadurch verstärkt wird. Zweitens die Rückversicherung: Der Patient erhält auf Nachfrage regelmäßig Bestätigung, dass es der Mutter gut gehe, was kurzfristig entlastet und die Sorge langfristig aufrechterhält. Drittens die Reaktion des Umfelds: Da die Mutter im Homeoffice arbeitet, ist ein Verbleib zu Hause unmittelbar möglich, und der Vormittag verläuft für den Patienten angenehm.
Makroanalytisch liegt ein Vermeidungsmodell vor, das über zwei Personen stabilisiert wird. Der Patient vermeidet die Trennung, die Mutter vermeidet den morgendlichen Konflikt, und beide Vermeidungen verstärken einander unmittelbar. Deshalb ist die Symptomatik über eine Behandlung des Patienten allein nicht ausreichend erreichbar, und deshalb sind Bezugspersonenstunden Teil des Antrags.
Die Mikroanalyse eines typischen Schulmorgens zeigt, wie die drei Mechanismen ineinandergreifen.
Mikroanalyse (S-O-R-K-C): Schulmorgen
- S
- Dienstag, 6.45 Uhr, im Elternhaus. Der Patient soll aufstehen und sich für die Schule fertig machen. Die Mutter arbeitet an diesem Tag im Homeoffice.
- O
- Seit dem Kindergartenalter erhöhte Trennungssensibilität sowie die Annahme, der Mutter könne in seiner Abwesenheit etwas zustoßen. Diese Annahme ist durch den Verkehrsunfall der Mutter im neunten Lebensjahr mit einer realen Erfahrung unterlegt.
- R
R_kog:„Mama passiert etwas, während ich in der Schule bin.“ „Ich halte den ganzen Vormittag nicht durch.“
R_emot:Angst.
R_phys:Bauchschmerzen, Übelkeit, Anspannung.
R_mot:Er bleibt im Bett liegen, benennt die Bauchschmerzen, diskutiert etwa 20 Minuten mit der Mutter und fragt mehrfach nach, ob sie den Vormittag über zu Hause bleibe.
- K
- Intermittierend. An etwa einem von fünf Schultagen führt das morgendliche Verhandeln zum Zuhausebleiben. Diese unregelmäßige Verstärkung macht das Verhalten besonders stabil.
- C
C-kurzfristig:Die Mutter entscheidet, ihn zu Hause zu lassen. Angst, Bauchschmerzen und Übelkeit lassen innerhalb einer Stunde nach. Der Wegfall der Anspannung verstärkt negativ sowohl die Vermeidung als auch die körperliche Symptomatik.C+kurzfristig:Der Vormittag in der Nähe der Mutter verläuft angenehm und ohne schulische Anforderungen. Verstärkt wird dabei auch die Mutter, weil mit ihrer Entscheidung der morgendliche Konflikt endet. Genau hier setzen die Bezugspersonenstunden an.
C-langfristig:Die Fehltage summieren sich auf inzwischen 23, der Anschluss an den Klassenverband wird schwieriger, und die Rückkehr am Folgetag fällt schwerer. Die Erfahrung, einen vollständigen Schultag zu bewältigen, bleibt aus.
Notation: C+ bezeichnet eine positive Verstärkung, C- eine direkte Bestrafung. Ein durchgestrichenes C- steht für negative Verstärkung, also den Wegfall von etwas Unangenehmem. In der KJP lohnt sich der Blick auf beide Seiten der Interaktion: Die Konsequenz verstärkt das Verhalten des Patienten und zugleich das Nachgeben der Bezugsperson.
5. Diagnose zum Zeitpunkt der Antragstellung
Die Diagnostik erfolgt multiaxial nach dem MAS.
Achse I: Emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters (F93.0), G.
Achse II: Keine umschriebenen Entwicklungsrückstände.
Achse III: Durchschnittliche Intelligenz (CFT 20-R: IQ = 104).
Achse IV: Keine somatischen Erkrankungen; die abdominellen Beschwerden sind kinderärztlich als funktionell eingeordnet.
Achse V: 4.0 Elterliche Überfürsorge sowie 9.3 Abhängige Ereignisse, die zur Herabsetzung der Selbstachtung führen (wiederholtes Fehlen im Klassenverband als Folge der Symptomatik).
Achse VI: 4 – Mäßige Beeinträchtigung in mindestens ein oder zwei Bereichen.
Die Kriterien der Achse-I-Diagnose sind erfüllt: Es besteht eine unrealistische, anhaltende Sorge um mögliches Unheil für eine wichtige Bezugsperson während der Trennung sowie anhaltende Weigerung, die Schule zu besuchen, verbunden mit körperlichen Beschwerden bei bevorstehender Trennung. Die Symptomatik besteht seit mehr als sechs Monaten. Die Funktionsbeeinträchtigung zeigt sich in 23 Fehltagen, der Nichtteilnahme an Klassenfahrten und dem Verzicht auf Übernachtungen bei Gleichaltrigen.
Eine Schulphobie im Rahmen einer sozialen Angststörung (F93.2) wurde differenzialdiagnostisch erwogen. Dagegen spricht, dass der Patient an Anwesenheitstagen unauffällig mitarbeitet, keine Leistungs- oder Bewertungsangst berichtet und die Sorge ausschließlich der Mutter gilt, nicht dem schulischen Kontext.
6. Behandlungsplan und Prognose
Beantragt werden 60 Stunden Verhaltenstherapie im Einzelsetting bei wöchentlicher Frequenz sowie 15 Bezugspersonenstunden.
Mit dem Patienten erfolgt zunächst altersangemessene Psychoedukation zum Zusammenhang zwischen Angst, Körperempfindung und Vermeidung, gestützt auf ein gemeinsam erarbeitetes Störungsmodell. Es folgt der Aufbau von Bewältigungsstrategien für die morgendliche Anspannung sowie eine abgestufte Exposition: schrittweise Verlängerung der Trennungszeiten, beginnend mit einzelnen Schulstunden, anschließend vollständige Schultage, später Übernachtung bei den Großeltern und Teilnahme an einem Ausflug.
In den Bezugspersonenstunden wird mit den Eltern ein verbindlicher Morgenablauf erarbeitet, in dem die Teilnahme an der Schule nicht mehr verhandelt wird. Die Eltern werden im Umgang mit Rückversicherungsfragen angeleitet, mit dem Ziel, die Häufigkeit der Rückversicherung schrittweise zu reduzieren, ohne Zuwendung zu entziehen. Ergänzend wird mit Einverständnis der Eltern eine Absprache mit der Schule zu einem gestuften Rückkehrplan nach Fehltagen getroffen.
Therapieziele auf Ebene des Patienten: Er besucht an mindestens vier von fünf Schultagen den vollständigen Unterricht und nimmt an einem mehrtägigen Klassenausflug teil. Auf Ebene der Bezugspersonen: Die Eltern setzen den vereinbarten Morgenablauf ohne Diskussion über die Teilnahme um und beantworten Rückversicherungsfragen nach dem vereinbarten Vorgehen. Auf Systemebene: Zwischen Schule und Familie besteht eine abgestimmte Regelung für Rückkehrtage nach Fehlzeiten.
Die Prognose ist günstig. Für eine positive Entwicklung sprechen das gute Leistungsniveau an Anwesenheitstagen, die hohe Kooperationsbereitschaft beider Eltern und das Fehlen komorbider Störungen. Der beantragte Umfang begründet sich aus der Dauer der Symptomatik von mehr als sechs Monaten, der lebensgeschichtlichen Verankerung der Trennungsthematik seit dem Unfall der Mutter sowie der Notwendigkeit, die Expositionsschritte über einen längeren Zeitraum zu stabilisieren und den Transfer in den Schulalltag abzusichern.
Was diesen Bericht trägt
Die Stellen, an denen der Bericht die typischen Rückfragen vorwegnimmt.
Jede Angabe hat eine erkennbare Quelle
Mutter, Klassenlehrerin und Patient kommen getrennt zu Wort. Drei Perspektiven, die einander stützen, tragen die Diagnose besser als eine zusammengefasste Beobachtung ohne Herkunft.
Die Entwicklungsanamnese ist gefiltert
Aufgenommen sind Kindergarteneintritt, Einschulung und der Unfall der Mutter, weil sie zur Trennungsthematik beitragen. Die motorische Entwicklung wird nur kurz erwähnt und nicht ausgebreitet.
Die Diagnose steht multiaxial
In der KJP ist die Achse-I-Diagnose allein zu wenig. Erst die sechs Achsen zeigen, dass Entwicklungsstand, Intelligenzniveau und somatische Abklärung geprüft wurden und wo die psychosoziale Belastung liegt. Wichtig ist, Achse V und VI nicht auf Nummern zu reduzieren: Die Bezeichnungen kennt kaum jemand auswendig. Achse VI ordnet zudem den Schweregrad ein, an dem später die Zielerreichung gemessen wird.
Das Umfeld steht im Bedingungsmodell
Homeoffice der Mutter, angenehmer Vormittag zu Hause und Rückversicherungsverhalten sind als aufrechterhaltende Mechanismen benannt. Genau daraus ergibt sich die Begründung der 15 Bezugspersonenstunden.
Ziele auf drei Ebenen
Patient, Bezugspersonen und System werden getrennt adressiert. Das macht den Behandlungsplan überprüfbar und begründet die beantragten Bezugspersonenstunden zusätzlich.
Sorgerecht und Zustimmung sind geklärt
Der erste Abschnitt hält fest, dass beide Sorgeberechtigten zugestimmt haben. Bei getrennt lebenden Eltern ist dieser Satz der Unterschied zwischen einem verwertbaren und einem angreifbaren Bericht.
Ihren eigenen Bericht in dieser Qualität
BerichtBiber kennt die KJP-Besonderheiten: getrennte Erfassung von Fremdanamnese und Selbstauskunft, Entwicklungsanamnese und Ziele auf mehreren Ebenen.
Häufige Fragen
Wie viele Bezugspersonenstunden kann ich beantragen?
Brauche ich die Zustimmung beider Sorgeberechtigten?
Wie viel aus der Behandlung darf in den Bericht?
Muss ich Testverfahren angeben?
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