Berichtstyp · § 35a SGB VIII

Stellungnahme nach § 35a SGB VIII schreiben

Das Jugendamt oder die Eltern bitten um die Stellungnahme für Eingliederungshilfe. Diese Anleitung klärt die gesetzlichen Anforderungen, wer sie abgeben darf und wie Sie in der richtigen Rolle bleiben – ohne die Hilfeentscheidung vorwegzunehmen.

Kostenlos testen · Jederzeit kündbar · DSGVO-konform

Schnelle Einordnung für die Praxis

Typischer Anlass
Eingliederungshilfe: gesetzliche Anforderungen, Berechtigung und die richtige Rolle.
Kernfrage
Was muss die Stellungnahme nach § 35a SGB VIII enthalten?
Vorlage
Stellungnahme nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) · 8 Abschnitte
Wichtigster Schutz
Berechtigung und Rollentrennung beachten

Was muss die Stellungnahme nach § 35a SGB VIII enthalten?

Die Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a SGB VIII muss auf Grundlage der ICD (deutsche Fassung) erstellt werden und darlegen, ob die Abweichung der seelischen Gesundheit Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Inhaltlich gehören dazu: Anlass und Fragestellung, Vorstellungsanlass und aktuelle Symptomatik, Entwicklungs- und Familienanamnese, psychischer Befund und Verhaltensbeobachtung, Diagnostik, die Diagnosen mit Aussage zur Abweichung sowie Hinweise zur Teilhabe. Die Stellungnahme beurteilt nur die Abweichung der seelischen Gesundheit; die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung obliegt dem Jugendamt.

Bei § 35a-Stellungnahmen kommen die meisten Nachbesserungen aus einer Rollenverwirrung: Therapeut:innen beurteilen die Teilhabe abschließend, obwohl das dem Jugendamt zusteht. Die gesetzliche Aufgabenteilung ist der Schlüssel – wenn Sie das erste Kriterium (Abweichung der seelischen Gesundheit) sauber belegen und die Teilhabe nur beschreiben, ist die Stellungnahme formal tragfähig.

Was gehört hinein?

Diese Gliederung entspricht der BerichtBiber-Vorlage „Stellungnahme nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)" – 8 Abschnitte, die Sie mit einem Klick übernehmen und vom Diktat oder Transkript ausfüllen lassen können.

  1. 1

    Anlass und Fragestellung

    Benennen Sie, wer die Stellungnahme angefordert hat (Jugendamt, Sorgeberechtigte) und dass sie der Prüfung der Voraussetzungen nach § 35a SGB VIII dient. Erwähnen Sie das Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung und den Untersuchungs- bzw. Behandlungszeitraum.

  2. 2

    Vorstellungsanlass und aktuelle Symptomatik

    Beschreiben Sie den Vorstellungsanlass sowie Art, Dauer, Häufigkeit und Ausprägung der aktuellen Symptomatik in den relevanten Lebensbereichen (Familie, Schule/Kita, Gleichaltrige, Freizeit).

  3. 3

    Entwicklungs- und Familienanamnese

    Fassen Sie die für die Fragestellung relevante Entwicklungsgeschichte zusammen: frühkindliche Entwicklung, Beginn und Verlauf der Symptomatik, schulische Entwicklung, familiäre Situation, bisherige Behandlungen und Hilfen. Kennzeichnen Sie, welche Angaben auf Fremdauskunft beruhen.

  4. 4

    Psychischer Befund und Verhaltensbeobachtung

    Beschreiben Sie den aktuellen psychischen Befund und die Verhaltensbeobachtung in der Untersuchungssituation, bei Kindern auch die Interaktion mit Bezugspersonen. Fachbegriffe für fachfremde Leser:innen kurz erläutern.

  5. 5

    Diagnostik und Testverfahren

    Berichten Sie die eingesetzten diagnostischen Verfahren (klinisches Interview, Fragebögen, testpsychologische Verfahren) mit den wesentlichen Ergebnissen. Strukturierte Darstellung mit kurzen einordnenden Sätzen.

  6. 6

    Diagnosen und Abweichung der seelischen Gesundheit

    Nennen Sie alle festgestellten seelischen Abweichungen mit Diagnosen nach ICD-10 einschließlich Diagnoseschlüsseln und legen Sie dar, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht (§ 35a Abs. 1a SGB VIII). Beurteilen Sie ausdrücklich, ob die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII). Begründen Sie die Einschätzung anhand von Befund und Verlauf.

  7. 7

    Hinweise zur Teilhabe

    Beschreiben Sie beobachtete oder berichtete Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Schule, Gleichaltrige, Familie, Alltag). Solche Ausführungen sind zulässig und vom Jugendamt angemessen zu berücksichtigen (§ 35a Abs. 1a SGB VIII) – die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung selbst obliegt jedoch dem Jugendamt.

  8. 8

    Fachliche Empfehlung

    Geben Sie eine begründete Empfehlung zu geeigneten und notwendigen Maßnahmen aus fachlicher Sicht (z. B. Fortführung der Psychotherapie, ergänzende Hilfen, schulbezogene Unterstützung), ohne die Hilfeentscheidung des Jugendamts vorwegzunehmen.

Praxis-Tipps für diesen Bericht

Tipp

Die zwei Kriterien auseinanderhalten

Eingliederungshilfe nach § 35a setzt zwei Voraussetzungen voraus, die verschiedene Stellen beurteilen:

  • Abweichung der seelischen Gesundheit (> 6 Monate, mit Krankheitswert) → Ihre Stellungnahme
  • Daraus folgende Teilhabebeeinträchtigung → Feststellung durch das Jugendamt
Gut zu wissen

Pflichtinhalte nach § 35a Abs. 1a abarbeiten

Erstellen Sie die Stellungnahme auf Grundlage der ICD (deutsche Fassung), nennen Sie die Diagnosen mit Diagnoseschlüsseln, treffen Sie eine Aussage zum Krankheitswert und beurteilen Sie ausdrücklich, ob die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht.

Achtung

Berechtigung und Rollentrennung beachten

Abgeben dürfen die Stellungnahme Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen oder Ärzt:innen bzw. Psychologische Psychotherapeut:innen mit besonderen Erfahrungen bei Kindern und Jugendlichen. Wer die Stellungnahme erstellt, soll die Hilfe möglichst nicht selbst erbringen.

Rechtlicher Rahmen & Fakten

  • Die Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a SGB VIII muss auf Grundlage der ICD (deutsche Fassung) erstellt werden und darlegen, ob die Abweichung der seelischen Gesundheit Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.
  • Abgeben dürfen sie Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen oder Ärzt:innen bzw. Psychologische Psychotherapeut:innen mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
  • Die seelische Gesundheit muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweichen; die Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung obliegt dem Jugendamt.

Stellungnahme nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) in Minuten statt Stunden

Diagnostik eingeben – die Stellungnahme erfüllt die formalen Anforderungen des § 35a und bleibt in der richtigen Rolle.

Häufige Fragen

Wer darf die Stellungnahme nach § 35a SGB VIII abgeben?
Ärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen sowie Ärzt:innen bzw. Psychologische Psychotherapeut:innen mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen.
Was bedeutet „Abweichung der seelischen Gesundheit" konkret?
Gemeint ist, dass die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom für das Lebensalter typischen Zustand abweicht (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII). Die Stellungnahme muss zudem darlegen, ob diese Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.
Darf ich die Hilfe erbringen, wenn ich die Stellungnahme geschrieben habe?
Stellungnahme und Hilfeerbringung sollen personell getrennt sein. Wer die fachliche Stellungnahme erstellt, soll die daraus abgeleitete Hilfe möglichst nicht selbst durchführen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Wer stellt die Teilhabebeeinträchtigung fest – ich oder das Jugendamt?
Das Jugendamt. Sie beschreiben beobachtete oder berichtete Auswirkungen auf die Teilhabe – solche Ausführungen sind zulässig und angemessen zu berücksichtigen. Die abschließende Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung und die Hilfeentscheidung trifft jedoch das Jugendamt.

Verwandte Berichte & Stellungnahmen