Berichtstyp · BU-Versicherung

Bericht für die Berufsunfähigkeitsversicherung schreiben

Eine BU-Versicherung schickt einen Fragenkatalog zur Leistungsprüfung – mit hoher Tragweite für die Patientin. Diese Anleitung zeigt, was Sie beantworten dürfen, wie Sie die Patientin schützen und warum Sie „Berufsunfähigkeit" nicht selbst bescheinigen.

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Schnelle Einordnung für die Praxis

Typischer Anlass
Fragenkatalog der BU-Versicherung präzise beantworten – und die Patientin schützen.
Kernfrage
Was gehört in einen Bericht an die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Vorlage
Bericht für die Berufsunfähigkeitsversicherung · 6 Abschnitte
Wichtigster Schutz
Schweigepflichtentbindung im Umfang prüfen

Was gehört in einen Bericht an die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für BU-Berichte gibt es kein einheitliches Formular; Versicherer senden eigene Fragenkataloge, die in der gestellten Reihenfolge zu beantworten sind. Inhaltlich umfasst der Bericht: Auftrag und Behandlungsrahmen, Diagnosen und Krankheitsverlauf, den aktuellen psychischen Befund, berufsbezogene Funktionseinschränkungen bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, Behandlung und Ansprechen sowie eine Prognose. Wichtig: „Berufsunfähigkeit" ist ein versicherungsrechtlicher Begriff, dessen Feststellung dem Versicherer obliegt – Sie berichten Befunde und funktionelle Einschränkungen, keine Rechtsbewertung.

BU-Berichte sind heikel, weil sie eine existenzielle Leistungsentscheidung beeinflussen und die Fragenkataloge oft weiter reichen, als die Schweigepflichtentbindung deckt. Ihre Aufgabe ist präzise und begrenzt: das Gefragte beantworten, funktionelle Einschränkungen konkret beschreiben, den Rechtsbegriff dem Versicherer überlassen.

Was gehört hinein?

Diese Gliederung entspricht der BerichtBiber-Vorlage „Bericht für die Berufsunfähigkeitsversicherung" – 6 Abschnitte, die Sie mit einem Klick übernehmen und vom Diktat oder Transkript ausfüllen lassen können.

  1. 1

    Auftrag und Behandlungsrahmen

    Benennen Sie den Anlass (Anfrage des Versicherers, vorliegende Schweigepflichtentbindung) sowie Behandlungsbeginn, Sitzungszahl, Frequenz und Verfahren. Kennzeichnen Sie, auf welchen Zeitraum sich Ihre Aussagen stützen.

  2. 2

    Diagnosen und Krankheitsverlauf

    Nennen Sie die Diagnosen nach ICD-10 mit Beginn, Verlauf und Diagnosesicherheit. Beschreiben Sie relevante Vorerkrankungen und Vorbehandlungen nur, soweit sie von der Schweigepflichtentbindung und der Fragestellung gedeckt sind.

  3. 3

    Aktueller psychischer Befund

    Berichten Sie den aktuellen psychischen Befund nachvollziehbar und prüffähig: Symptomatik mit Schweregrad und Frequenz, Konzentration, Antrieb, Belastbarkeit, Schlaf, ggf. Testergebnisse.

  4. 4

    Berufsbezogene Funktionseinschränkungen

    Beschreiben Sie konkret zuerst das bekannte Tätigkeitsprofil der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit und dann, welche Anforderungen krankheitsbedingt nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden können (z. B. Konzentration über längere Zeit, Verantwortung, Kundenkontakt, Zeitdruck, Reisetätigkeit). Beziehen Sie sich auf beobachtbare bzw. berichtete Einschränkungen, ohne den Rechtsbegriff der Berufsunfähigkeit selbst zu beurteilen.

  5. 5

    Behandlung und Ansprechen

    Beschreiben Sie die bisherige Behandlung (Psychotherapie, Medikation, ggf. stationäre Aufenthalte) und das bisherige Ansprechen: erreichte Verbesserungen, verbleibende Symptomatik, Compliance.

  6. 6

    Prognose

    Geben Sie eine begründete Einschätzung zur weiteren Entwicklung unter fortgesetzter Behandlung: erwartbare Besserung, Zeithorizont, Stabilität, Rückfallrisiko. Vorsichtig und durch den Behandlungsverlauf gedeckt formulieren.

Praxis-Tipps für diesen Bericht

Tipp

Nur das Gefragte beantworten – in der gestellten Reihenfolge

Arbeiten Sie den Fragenkatalog Punkt für Punkt ab und ergänzen Sie nichts Ungefragtes. Das schützt die Patientin und hält den Bericht innerhalb der Schweigepflichtentbindung. Bei Suggestivfragen bleiben Sie bei dem, was Ihre Behandlung deckt.

Achtung

Schweigepflichtentbindung im Umfang prüfen

Eine pauschale Einwilligung zur Weitergabe aller Behandlungsdaten genügt berufsrechtlich nicht. Prüfen Sie die Entbindung im Original auf Umfang und Widerrufbarkeit und gehen Sie den Bericht im Zweifel vor Versand mit der Patientin durch.

Gut zu wissen

Berufsbezogene Einschränkungen statt Rechtsbewertung

Beschreiben Sie konkret, welche Anforderungen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr erfüllt werden können – etwa anhaltende Konzentration, Verantwortung, Kundenkontakt, Zeitdruck. Den Begriff „berufsunfähig" bewertet der Versicherer, nicht Sie.

Rechtlicher Rahmen & Fakten

  • Für Berichte an Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es kein einheitliches Formular; Versicherer senden eigene Fragenkataloge, die in der gestellten Reihenfolge beantwortet werden sollten.
  • Eine pauschale Einwilligung zur Weitergabe aller Behandlungsdaten genügt berufsrechtlich nicht; der Umfang der Schweigepflichtentbindung ist im Einzelfall zu prüfen.
  • "Berufsunfähigkeit" ist ein versicherungsrechtlicher Begriff, dessen Feststellung dem Versicherer obliegt – Behandler:innen berichten Befunde, Verlauf und funktionelle Einschränkungen.

Bericht für die Berufsunfähigkeitsversicherung in Minuten statt Stunden

Fragenkatalog und Behandlungsdaten eingeben – der Bericht antwortet präzise auf das Gefragte und wahrt die Grenzen der Schweigepflicht.

Häufige Fragen

Muss ich der BU-Versicherung antworten und in welcher Frist?
Grundlage ist eine wirksame Schweigepflichtentbindung. Liegt sie vor, ist die Auskunft im Rahmen des Gefragten vorgesehen; eine Honorarzusage sollten Sie vorab einholen. Konkrete Fristen ergeben sich aus dem Anschreiben des Versicherers.
Was deckt die Schweigepflichtentbindung ab – und was nicht?
Sie deckt nur das, was ausdrücklich und im Einzelfall freigegeben ist. Eine pauschale Generaleinwilligung reicht berufsrechtlich nicht aus. Prüfen Sie Umfang und Widerrufbarkeit und beschränken Sie den Bericht auf die freigegebenen, fragestellungsbezogenen Angaben.
Darf ich „Berufsunfähigkeit" bescheinigen?
Nein. „Berufsunfähigkeit" ist ein versicherungsrechtlicher Begriff, dessen Feststellung dem Versicherer obliegt. Sie beschreiben Befunde, Verlauf und konkrete funktionelle Einschränkungen bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Wer vergütet den Bericht an die Versicherung?
In der Regel der anfragende Versicherer. Holen Sie vor dem Schreiben eine Honorarzusage ein; die Abrechnung erfolgt üblicherweise in Analogie zur GOÄ oder nach Vereinbarung mit dem Versicherer.

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