Stellen Sie sich vor: Sie sitzen am Schreibtisch, vor Ihnen liegt der Patientenordner, und plötzlich die Frage: "Moment mal, ist das jetzt ein Erstantrag oder ein Umwandlungsantrag? Und wie viele Abschnitte muss ich schreiben?"
Diese Verwirrung kennen viele Therapeut:innen – besonders am Anfang der Praxis. Die gute Nachricht: Es ist tatsächlich einfacher als gedacht, wenn man das System einmal verstanden hat.
In diesem Artikel bekommen Sie kristallklare Antworten auf alle Fragen rund um PTV3-Anträge: Welcher Bericht wann fällig wird, wie viele Abschnitte Sie schreiben müssen, und vor allem – wie viele Therapiestunden Sie in welcher Phase beantragen können.
Die drei Wege zur bewilligten Therapie
Im deutschen Psychotherapie-System gibt es drei Wege, wie Sie zu einer Langzeittherapie kommen. Denken Sie dabei an eine Autobahn mit verschiedenen Auffahrten:
Erstantrag: Der Direktweg – Sie steigen gleich auf die Langzeittherapie-Autobahn ein (ohne vorherige Kurzzeittherapie).
Umwandlungsantrag: Die klassische Route – Sie starten mit der Kurzzeittherapie und wechseln dann auf die Langzeittherapie.
Fortführungsantrag: Die Verlängerung – Sie sind bereits auf der Langzeittherapie-Autobahn und brauchen mehr Kilometer.
Jeder dieser Wege hat seine eigenen Formulare, Fristen und Anforderungen. Schauen wir uns das im Detail an.
Der klassische Weg: Von Kurzzeittherapie zur Langzeittherapie
Die meisten Therapeut:innen starten mit einer Kurzzeittherapie. Dieser Weg ist übersichtlich und gibt Ihnen Flexibilität.
Schritt 1: Kurzzeittherapie 1 (KZT 1) – Die ersten 12 Stunden
Wann beantragen? Möglichst schon während der probatorischen Sitzungen. Voraussetzung: Der Termin für die zweite probatorische Sitzung steht fest und die erste Sitzung hat bereits stattgefunden.
Was brauchen Sie?
- PTV 1 (ausgefüllt von Patient:in)
- PTV 2 (Ihre Angaben zu Erkrankung und Behandlung)
Besonderheit: Dieser Antrag ist nicht gutachtenpflichtig! Die Bewilligung erfolgt automatisch nach drei Wochen, wenn die Kasse nicht ablehnt.
Anzahl Sitzungen: 12 Therapieeinheiten
Schritt 2: Kurzzeittherapie 2 (KZT 2) – Weitere 12 Stunden
Wann beantragen? Nach der 7. Therapieeinheit der KZT 1 können Sie das zweite Kontingent beantragen.
Was brauchen Sie?
- PTV 1 (ausgefüllt von Patient:in)
- PTV 2 (Ihre Angaben zu Erkrankung und Behandlung)
Besonderheit: Auch dieser Antrag ist nicht gutachtenpflichtig.
Anzahl Sitzungen: Weitere 12 Therapieeinheiten (insgesamt jetzt 24 Stunden)
Schritt 3: Umwandlung in Langzeittherapie – Jetzt wird's ernst
Wann beantragen? Spätestens nach Gesamtsitzung 20 (= 8. Stunde von KZT 2). Das bedeutet: etwa 4-6 Wochen vor dem Ende der Kurzzeittherapie sollten Sie den Antrag stellen. So vermeiden Sie Therapieunterbrechungen.
Wichtiger Praxishinweis: Viele Therapeut:innen warten zu lange mit der Umwandlung. Der Gutachterprozess kann mehrere Wochen dauern, und Sie wollen nicht in eine Situation kommen, wo Ihre KZT-Stunden aufgebraucht sind, aber die Langzeittherapie noch nicht bewilligt ist. Planen Sie also lieber großzügig!
Was brauchen Sie?
- PTV 1 (ausgefüllt von Patient:in)
- PTV 2 (mit Feld "Langzeittherapie als Umwandlung" angekreuzt)
- Verschlossener Briefumschlag PTV 8 mit:
- PTV 3-Bericht an Gutachter:in (6 Standardabschnitte plus zusätzlich Abschnitt 7 zum Verlauf)
- Durchschrift PTV 2 (PTV 2b)
- Konsiliarbericht (Muster 22b) für psychologische Therapeut:innen
- Ggf. pseudonymisierte Befundberichte
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Kostenlos testenBesonderheit: Jetzt ist der Antrag gutachtenpflichtig! Sie schreiben Ihren ersten umfassenden PTV 3-Bericht.
Der Umfang Ihres PTV 3-Berichts: Die 6 Standardabschnitte (1-6):
- Soziodemographische Daten
- Symptomatik und psychischer Befund
- Somatischer Befund/Konsiliarbericht
- Lebensgeschichte und Störungsmodell
- Diagnose
- Behandlungsplan und Prognose
Plus zusätzlich Abschnitt 7 (nur bei Umwandlung!):
- Bisheriger Therapieverlauf
- Was hat sich verbessert?
- Warum reicht die KZT nicht aus?
- Welche weiteren Testergebnisse gibt es?
Anzahl Sitzungen: Je nach Verfahren unterschiedlich (siehe unten)
Wichtig zur Stundenberechnung bei Umwandlung:
Die 24 KZT-Stunden werden auf das Gesamtkontingent angerechnet! Hier die Rechenbeispiele:
| Verfahren | Erstes Kontingent (Erw. / KJP) | Minus KZT | Verbleibend im Umwandlungsantrag |
|---|---|---|---|
| VT | 60 Stunden | - 24 Stunden | 36 Stunden |
| TP (Erwachsene) | 60 Stunden | - 24 Stunden | 36 Stunden |
| TP (Kinder) | 70 Stunden | - 24 Stunden | 46 Stunden |
| TP (Jugendliche) | 90 Stunden | - 24 Stunden | 66 Stunden |
| AP (Erwachsene) | 160 Stunden | - 24 Stunden | 136 Stunden |
| AP (Kinder) | 70 Stunden | - 24 Stunden | 46 Stunden |
| AP (Jugendliche) | 90 Stunden | - 24 Stunden | 66 Stunden |
| ST | 36 Stunden | - 24 Stunden | 12 Stunden |
Praxistipp für ST: Bei Systemischer Therapie bleiben nach KZT nur noch 12 Stunden im Umwandlungsantrag übrig. Überlegen Sie bei ST daher besonders gut, ob eine KZT sinnvoll ist oder ob Sie direkt eine Langzeittherapie beantragen.
Hinweis zu KJP: Kinder sind alle bis einschließlich 13 Jahre, Jugendliche ab 14 Jahre.
Der direkte Weg: Langzeittherapie als Erstantrag
Manchmal wissen Sie bereits nach den probatorischen Sitzungen: Das wird kein Sprint, sondern ein Marathon. Die Patient:in bringt eine komplexe Problematik mit, und 24 Stunden Kurzzeittherapie wären bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.
In diesem Fall überspringen Sie die Kurzzeittherapie komplett und beantragen direkt eine Langzeittherapie.
Wann ist der direkte Einstieg sinnvoll?
- Bei schweren, chronischen Störungen (z.B. schwere rezidivierende Depression, Persönlichkeitsstörungen)
- Wenn komplexe Traumatisierungen vorliegen
- Bei mehreren komorbiden Störungen
- Wenn bereits absehbar ist, dass 24 Stunden KZT nicht ausreichen werden
- Bei Patient:innen mit langer Vorgeschichte und gescheiterten Therapieversuchen
Wann beantragen? Nach den probatorischen Sitzungen, sobald Sie die Indikation gestellt haben.
Was brauchen Sie?
- PTV 1 (ausgefüllt von Patient:in)
- PTV 2 (mit Feld "Langzeittherapie" angekreuzt)
- Verschlossener Briefumschlag PTV 8 mit:
- PTV 3-Bericht an Gutachter:in (6 Abschnitte)
- Durchschrift PTV 2 (PTV 2b)
- Konsiliarbericht (Muster 22b) für psychologische Therapeut:innen
- Ggf. pseudonymisierte Befundberichte
Besonderheit: Der erste Bewilligungsschritt ist immer gutachtenpflichtig.
Der Umfang Ihres PTV 3-Berichts: 6 Abschnitte:
- Soziodemographische Daten
- Symptomatik und psychischer Befund
- Somatischer Befund/Konsiliarbericht
- Lebensgeschichte und Störungsmodell
- Diagnose
- Behandlungsplan und Prognose
(Abschnitt 7 zum Verlauf entfällt beim Erstantrag – den brauchen Sie nur bei der Umwandlung!)
Anzahl Sitzungen im ersten Bewilligungsschritt:
- Verhaltenstherapie: 60 Stunden (alle)
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
- Erwachsene: 60 Stunden
- Kinder: 70 Stunden
- Jugendliche: 90 Stunden
- Analytische Psychotherapie:
- Erwachsene: 160 Stunden
- Kinder: 70 Stunden
- Jugendliche: 90 Stunden
- Systemische Therapie: 36 Stunden (alle)
Hinweis zu Gruppentherapie: Die Angaben beziehen sich auf Einzeltherapie (50 Minuten pro Sitzung). Bei Gruppentherapie ist 1 Doppelstunde (100 Minuten) gleichwertig mit 1 Einzelstunde im Gesamtkontingent. Das bedeutet: Ob Sie 60 Einzelsitzungen oder 60 Gruppendoppelstunden machen – es zählt gleich für Ihr Kontingent.
Der Fortführungsantrag: Wenn mehr Zeit gebraucht wird
Die Therapie läuft gut, Fortschritte sind sichtbar, aber das Kontingent neigt sich dem Ende zu – und es ist klar: Sie sind noch nicht fertig. Genau dafür gibt es den Fortführungsantrag.
Die gute Nachricht: Dieser Antrag ist deutlich weniger aufwendig als der Erst- oder Umwandlungsantrag!
Wann beantragen? Rechtzeitig vor Ende des ersten Bewilligungsschritts. Als Faustregel: mindestens 4-6 Wochen vor Ende, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden.
Was brauchen Sie?
- PTV 1 (ausgefüllt von Patient:in)
- PTV 2 (mit Feld "Fortführung" angekreuzt)
- Je nach Kasse: ggf. verschlossener Briefumschlag PTV 8
Besonderheit: Ob der Fortführungsantrag gutachtenpflichtig ist, liegt im Ermessen der Krankenkassen. Viele Kassen verlangen kein Gutachten mehr.
Der Umfang Ihres PTV 3-Berichts (falls gutachtenpflichtig): Deutlich entspannter! Nur 3 Abschnitte:
- Behandlungsverlauf seit dem letzten Bericht
- Aktuelle Diagnose und psychischer Befund
- Begründung für die Fortführung
Viel weniger Arbeit als beim Erst- oder Umwandlungsantrag!
Anzahl Sitzungen im zweiten Bewilligungsschritt:
- Verhaltenstherapie: Weitere 20 Stunden
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Weitere 40 Stunden (Erwachsene) / KJP abweichend bis Höchstgrenze
- Analytische Psychotherapie: Weitere 140 Stunden (Erwachsene) / KJP abweichend bis Höchstgrenze
- Systemische Therapie: Weitere 12 Stunden
Sie können direkt das Höchstkontingent beantragen – Sie müssen nicht alle Stunden ausschöpfen, wenn absehbar ist, dass sie nicht benötigt werden.
Der Überblick: Ihr Fahrplan durch die Antragsarten
Weg 1: Start mit Kurzzeittherapie (der klassische Weg)
Phase 1: Probatorische Sitzungen
- 2-4 Sitzungen zum Kennenlernen
- Keine Anträge nötig
Phase 2: Kurzzeittherapie 1 (KZT 1)
- Wann: Ab der 2. probatorischen Sitzung
- Umfang: 12 Stunden
- Antrag: PTV 1 + PTV 2 (nicht gutachtenpflichtig)
Phase 3: Kurzzeittherapie 2 (KZT 2)
- Wann: Nach der 7. Stunde von KZT 1
- Umfang: Weitere 12 Stunden (gesamt 24)
- Antrag: PTV 1 + PTV 2 (nicht gutachtenpflichtig)
Phase 4: Umwandlung in Langzeittherapie
- Wann: Spätestens nach der 20. Gesamtstunde (= 8. Stunde von KZT 2)
- Umfang: Je nach Verfahren und Alter (siehe Tabelle oben)
- Antrag: PTV 1 + PTV 2 + PTV 8 mit PTV 3-Bericht (7 Abschnitte, gutachtenpflichtig!)
Phase 5: Fortführung (falls nötig)
- Wann: 4-6 Wochen vor Ende des ersten Kontingents
- Umfang: Bis zum Höchstkontingent
- Antrag: PTV 1 + PTV 2, evtl. PTV 8 mit Bericht (3 Abschnitte, ggf. gutachtenpflichtig)
Weg 2: Direkter Start mit Langzeittherapie
Phase 1: Probatorische Sitzungen
- 2-4 Sitzungen zum Kennenlernen
- Keine Anträge nötig
Phase 2: Erstantrag Langzeittherapie
- Wann: Nach den probatorischen Sitzungen
- Umfang: Siehe Tabelle oben (abhängig von Verfahren und Alter)
- Antrag: PTV 1 + PTV 2 + PTV 8 mit PTV 3-Bericht (6 Abschnitte, gutachtenpflichtig!)
Phase 3: Fortführung (falls nötig)
- Wann: 4-6 Wochen vor Ende des ersten Kontingents
- Umfang: Bis zum Höchstkontingent
- Antrag: PTV 1 + PTV 2, evtl. PTV 8 mit Bericht (3 Abschnitte, ggf. gutachtenpflichtig)
Die drei Berichtstypen im Vergleich
| Antragsart | Wann stellen? | Gutachtenpflicht | Abschnitte im PTV 3 | Umfang |
|---|---|---|---|---|
| Erstantrag Langzeit | Nach probatorischen Sitzungen | Ja | 6 Abschnitte | Umfangreich |
| Umwandlungsantrag | Spätestens Sitzung 20 (4-6 Wochen vor KZT-Ende) | Ja | 7 Abschnitte (6 Standard + Verlauf) | Am umfangreichsten |
| Fortführungsantrag | 4-6 Wochen vor Ende 1. Kontingent | Oft nein (Ermessen der Kasse) | 3 Abschnitte | Deutlich kürzer |
Quick-Check: Welchen Bericht brauche ich jetzt?
Situation 1: Sie haben gerade die probatorischen Sitzungen abgeschlossen und wissen, dass 24 KZT-Stunden nicht reichen werden. → Erstantrag Langzeittherapie mit 6 Abschnitten
Situation 2: Sie haben KZT 1 und KZT 2 beantragt und sind jetzt bei Sitzung 16-18 der Kurzzeittherapie. Es ist klar: Sie brauchen mehr Zeit. → Umwandlungsantrag mit 7 Abschnitten (spätestens bei Gesamtsitzung 20 stellen!)
Situation 3: Sie sind in einer Verhaltenstherapie. Von den 60 bewilligten Stunden haben Sie bereits 55 absolviert. Es bleiben nur noch 5 Stunden – und Sie sehen: Das reicht nicht für einen guten Abschluss. → Fortführungsantrag mit 3 Abschnitten (mindestens 4-6 Wochen vor Ende stellen!)
Situation 4: Sie wollen erst mal schauen, wie es läuft, und sich alle Optionen offenhalten. → Starte mit KZT 1 (12 Stunden, kein PTV 3-Bericht nötig!)
Praktische Tipps für Ihre Antragstellung
Timing ist alles: Stellen Sie Umwandlungs- und Fortführungsanträge rechtzeitig, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden. Als Faustregel gilt: 4-6 Wochen vor Ende des aktuellen Kontingents.
Nutzen Sie die Flexibilität: Sie müssen nicht alle bewilligten Stunden ausschöpfen. Wenn absehbar ist, dass weniger Stunden ausreichen, können Sie die Therapie früher beenden.
Dokumentieren Sie kontinuierlich: Halten Sie während der Kurzzeittherapie bereits fest, was sich verändert. Das erleichtert Ihnen später den Umwandlungsantrag enorm.
Planen Sie vorausschauend: Überlegen Sie bereits in den probatorischen Sitzungen, ob eine Kurzzeittherapie realistisch ist oder ob direkt eine Langzeittherapie sinnvoller wäre.
Konsiliarbericht nicht vergessen: Für psychologische Therapeut:innen ist der Konsiliarbericht bei allen gutachtenpflichtigen Anträgen verpflichtend!
Rezidivprophylaxe im Blick behalten: Bereits im Erstantrag oder Umwandlungsantrag können Sie angeben, ob eine Rezidivprophylaxe geplant ist. Das gibt Ihnen später mehr Spielraum.
Häufige Stolpersteine und wie Sie sie vermeidest
Stolperstein 1: Zu später Umwandlungsantrag "Ich stelle den Antrag in Sitzung 22" – und plötzlich sind die 24 Stunden aufgebraucht, aber die Bewilligung ist noch nicht da. Das Ergebnis: Therapieunterbrechung und Stress für alle Beteiligten. → Lösung: Stellen Sie den Antrag spätestens nach Gesamtsitzung 20 (= 8. Stunde von KZT 2). Bei komplexen Fällen oder wenn Sie Verzögerungen vermuten, noch früher – am besten schon nach Sitzung 16-18.
Stolperstein 2: Falsches Feld im PTV 2 angekreuzt Umwandlung und Erstantrag verwechseln? Klingt banal, passiert aber überraschend oft – und verzögert die Bearbeitung erheblich. → Lösung: Doppelcheck vor dem Absenden. Hatten Sie eine KZT? → Umwandlung. Keine KZT gehabt? → Erstantrag.
Stolperstein 3: Unvollständiger PTV 8-Umschlag Der Konsiliarbericht fehlt, die PTV 2b ist nicht dabei, oder Sie haben vergessen, den Umschlag zuzukleben. Die Kasse schickt den Antrag zurück. → Lösung: Nutzen Sie eine Checkliste für den Inhalt des Umschlags. Hängen Sie sie sich an die Pinnwand!
Stolperstein 4: Zu optimistisch bei KZT "24 Stunden reichen bestimmt" – denken viele am Anfang. In Sitzung 22 merken Sie: Es braucht deutlich mehr Zeit, aber für eine ordentliche Umwandlung ist es jetzt zu spät. → Lösung: Seien Sie realistisch in Ihrer Einschätzung. Bei Zweifeln lieber direkt eine Langzeittherapie beantragen. Sie können die Therapie jederzeit früher beenden, aber eine Umwandlung unter Zeitdruck ist Stress pur.
Übersicht: Alle Stundenkontingente auf einen Blick
Diese Tabelle zeigt Ihnen, wie viele Stunden Sie in welcher Phase beantragen können:
| Verfahren | KZT gesamt | 1. Bewilligungsschritt LZT (Erw./Kind/Jgd.) | Höchstkontingent (Erw./Kind/Jgd.) |
|---|---|---|---|
| VT | 24 Std. | 60 / 60 / 60 Std. | 80 / 80 / 80 Std. |
| TP | 24 Std. | 60 / 70 / 90 Std. | 100 / 150 / 180 Std. |
| AP | 24 Std. | 160 / 70 / 90 Std. | 300 / 150 / 180 Std. |
| ST | 24 Std. | 36 / 36 / 36 Std. | 48 / 48 / 48 Std. |
Wichtig: Bei Umwandlung aus KZT werden die 24 KZT-Stunden auf das Gesamtkontingent angerechnet!
Ihre Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt?
Eine der häufigsten Fragen: "Soll ich mit einer Kurzzeittherapie starten oder direkt eine Langzeittherapie beantragen?" Hier ist Ihre Entscheidungshilfe:
Starten Sie mit KZT, wenn:
- Die Störung leicht bis mittelgradig ausgeprägt ist
- Sie sich noch nicht ganz sicher sind, wie viele Stunden benötigt werden
- Sie sich und der Patient:in Flexibilität bewahren möchten
- Die Prognose bei kurzer Behandlung gut ist
- Es die erste Therapie der Patient:in ist und Sie die Belastbarkeit noch einschätzen müssen
Starten Sie direkt mit Langzeittherapie, wenn:
- Die Störung schwer oder chronisch ist
- Komplexe Traumatisierungen vorliegen
- Bereits absehbar ist, dass 24 Stunden KZT nicht ausreichen werden
- Mehrere komorbide Störungen vorliegen
- Die Patient:in bereits mehrere erfolglose Therapieversuche hinter sich hat
- Bei Persönlichkeitsstörungen oder strukturellen Störungen
Im Zweifel? Besprechen Sie es mit einem erfahrenen Kollegen oder Supervisor. Die Entscheidung muss nicht in der ersten probatorischen Sitzung fallen – nutzen Sie die 2-4 probatorischen Sitzungen, um ein klareres Bild zu bekommen.
Ihr Spickzettel: Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
Drucken Sie sich diese Übersicht aus und hefte sie in Ihre Patientenordner:
KZT 1 beantragen: ✓ Ab Termin für 2. probatorische Sitzung ✓ Keine Gutachterpflicht ✓ Bewilligung nach 3 Wochen
KZT 2 beantragen: ✓ Nach der 7. Stunde von KZT 1 ✓ Keine Gutachterpflicht ✓ Bewilligung nach 3 Wochen
Umwandlung beantragen: ✓ Spätestens nach Gesamtsitzung 20 ✓ Besser: Schon nach Sitzung 16-18 ✓ Gutachtenpflichtig (7 Abschnitte) ✓ Einplanung: 4-6 Wochen Bearbeitungszeit
Fortführung beantragen: ✓ 4-6 Wochen vor Ende des Kontingents ✓ Evtl. gutachtenpflichtig (3 Abschnitte) ✓ Kasse entscheidet über Gutachterpflicht
Fazit: Mit System durch die Antragsarten
Die Unterscheidung zwischen Erstantrag, Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag ist weniger kompliziert als gedacht. Der Schlüssel liegt im richtigen Timing und der vorausschauenden Planung.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
- KZT-Anträge: Nicht gutachtenpflichtig, automatische Bewilligung nach 3 Wochen
- Erstantrag Langzeittherapie: 6 Abschnitte im PTV 3-Bericht, gutachtenpflichtig
- Umwandlungsantrag: 7 Abschnitte im PTV 3-Bericht (6 Standard + Verlauf), gutachtenpflichtig
- Fortführungsantrag: Nur 3 Abschnitte, oft nicht mehr gutachtenpflichtig
- Höchstkontingente: Siehe Tabelle oben für Details zu Erwachsenen und KJP.
Der goldene Tipp: Plane immer 4-6 Wochen Puffer vor dem Ende eines Kontingents ein. So vermeiden Sie Therapieunterbrechungen und können entspannt arbeiten, statt in Panik den Bericht zu schreiben.
Mit diesem Wissen navigieren Sie sicher durch alle Antragsarten und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die therapeutische Beziehung und die Arbeit mit Ihren Patient:innen.
Weiterführende Ressourcen
Für noch mehr Informationen zur Psychotherapie-Richtlinie empfehlen wir:
- KBV Psychotherapie-Richtlinie – Offizielle Informationen und FAQs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Übersicht Kontingente Kinder & Jugendliche (PDF)
- Übersicht Kontingente Erwachsene (PDF)
Sie möchten Ihre Anträge und Berichte effizienter gestalten? BerichtBiber unterstützt Sie mit intelligenter Struktur nach dem PTV3-Leitfaden, automatischen Erinnerungen für rechtzeitige Antragstellung und bewährten Formulierungen für alle Antragsarten – damit Sie mehr Zeit für Ihre Patient:innen haben.
