Befundbericht für die Agentur für Arbeit ausfüllen
Post vom Ärztlichen Dienst, Frist zehn Werktage. Diese Anleitung klärt pragmatisch: Muss ich das? Was trage ich ins entscheidende Feld ein? Was wird vergütet – und was geben Sie ausdrücklich nicht heraus?
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Schnelle Einordnung für die Praxis
- Typischer Anlass
- Ärztlicher Dienst, Frist 10 Werktage: Was rein muss, was vergütet wird, was Sie nicht herausgeben.
- Kernfrage
- Was gehört in den Befundbericht für die Agentur für Arbeit?
- Vorlage
- Befundbericht für die Agentur für Arbeit (Ärztlicher Dienst) · 8 Abschnitte
- Wichtigster Schutz
- Nur beifügen, was die BA wirklich braucht
Was gehört in den Befundbericht für die Agentur für Arbeit?
Der Befundbericht folgt dem offiziellen Formular (Vereinbarung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Bundespsychotherapeutenkammer): Angaben zur Behandlung, Diagnosen nach ICD-10, aktuelle Beschwerden und Funktionseinschränkungen (das Kernfeld, mit Erwerbsbezug), aktuelle Therapie, Angaben zur Arbeitsunfähigkeit, Risikofaktoren, ggf. spezielle Maßnahmen und beigefügte Unterlagen. Voraussetzung ist eine Schweigepflichtentbindung. Es ist ausdrücklich ein kurzer Befundbericht, kein Gutachten – Sitzungsprotokolle und die komplette Patientenakte gehören nicht dazu.
Der Ärztliche Dienst trifft die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung – Sie liefern die Grundlage. Alles entscheidet sich am Feld „Beschwerden und Funktionseinschränkungen", und das hat nur wenige Zeilen. Wer dort funktionsbezogen und mit Erwerbsbezug formuliert, hat den Bericht im Wesentlichen erledigt.
Was gehört hinein?
Diese Gliederung entspricht der BerichtBiber-Vorlage „Befundbericht für die Agentur für Arbeit (Ärztlicher Dienst)" – 8 Abschnitte, die Sie mit einem Klick übernehmen und vom Diktat oder Transkript ausfüllen lassen können.
- 1
Behandlung
Geben Sie entsprechend dem Formularkopf an: seit wann sich die Person in Ihrer Behandlung befindet (regelmäßig, gelegentlich oder nicht mehr) und wann die letzte Behandlung stattfand.
- 2
Diagnosen
Listen Sie die Diagnosen nach ICD-10 in Relevanzreihenfolge auf, inklusive Diagnosesicherheit.
- 3
Aktuelle Beschwerden und Funktionseinschränkungen
Beschreiben Sie die aktuellen Beschwerden und die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen konkret und mit Bezug zu beruflichen Anforderungen: Konzentration und Ausdauer, Belastbarkeit, Umgang mit Zeitdruck und Publikumsverkehr, Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit, Tagesstruktur. Dies ist das Kernfeld des Formulars – so schildern, dass fachfremde Beurteiler:innen die Person ohne persönliche Kenntnis einschätzen können.
- 4
Aktuelle Therapie
Geben Sie die aktuelle Behandlung entsprechend den Formularfeldern an: Psychotherapie (Verfahren, Frequenz), Medikation (Medikamente konkret benennen), sonstige Behandlungen (z. B. Logopädie, Substitutionsbehandlung) sowie ggf. Hilfsmittel.
- 5
Arbeitsunfähigkeit
Machen Sie Angaben zu den Formular-Items: längere AU-Zeiten (über 4 Wochen) oder mehr als 5 AU-Fälle innerhalb der letzten 12 Monate; ob derzeit Arbeitsunfähigkeit besteht; ob Sie davon ausgehen, dass die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Monate andauern wird.
- 6
Risikofaktoren und Gefährdung
Geben Sie entsprechend dem Formular an, ob eine Gefährdung durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder Sonstiges besteht. Nur benennen, was fachlich gedeckt ist.
- 7
Spezielle Maßnahmen (fakultativ)
Optionales Formularfeld: Weisen Sie auf aus Ihrer Sicht erforderliche spezielle Maßnahmen hin, z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung oder besondere Rücksichtnahmen bei der Vermittlung. Hier können Sie auch um Rückruf oder Zusendung des Gutachtens bitten.
- 8
Beigefügte Unterlagen
Listen Sie die als Kopie beigefügten relevanten, bereits vorliegenden psychotherapeutischen und ärztlichen Unterlagen auf (Befundberichte, Gutachten, Hinweise zur AU). Beschränken Sie sich auf das für den Ärztlichen Dienst Notwendige – keine Sitzungsprotokolle, keine komplette Patientenakte.
Praxis-Tipps für diesen Bericht
Funktionseinschränkungen mit Erwerbsbezug beschreiben
Das Kernfeld entscheidet über Vermittlung oder Reha. Formulieren Sie in drei bis fünf Sätzen konkret:
- Konzentration und Ausdauer
- Belastbarkeit, Umgang mit Zeitdruck und Publikumsverkehr
- Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit
- Tagesstruktur
Nur beifügen, was die BA wirklich braucht
Legen Sie relevante, bereits vorliegende Befunde in Kopie bei – aber keine Sitzungsprotokolle und nicht die komplette Patientenakte. Diese Grenze schützt die Patientin und entspricht der Vereinbarung zwischen BA und Bundespsychotherapeutenkammer.
Vergütung und Frist im Blick
Für den Befundbericht sind 32,50 € zzgl. Kopierkosten vorgesehen, bei Übermittlung innerhalb von zehn Werktagen; ein Liquidationsformular liegt bei. Rückruf und Zusendung der gutachterlichen Äußerung können Sie ankreuzen.
Rechtlicher Rahmen & Fakten
- Für Befundberichte an den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit existiert ein offizielles Formular gemäß Vereinbarung zwischen BA und Bundespsychotherapeutenkammer (2014); Voraussetzung ist eine Schweigepflichtentbindung.
- Die Vergütung beträgt 32,50 € zzgl. Kopierkosten bei Übermittlung innerhalb von 10 Werktagen.
- Sitzungsprotokolle und die vollständige Patientenakte gehören grundsätzlich nicht zu den zu übermittelnden Unterlagen.
Befundbericht für die Agentur für Arbeit (Ärztlicher Dienst) in Minuten statt Stunden
Formularfelder in einem Rutsch ausfüllen: Befund diktieren, funktionsbezogene Kurzformulierungen in Feldlänge erhalten.
Häufige Fragen
Bin ich verpflichtet, den Befundbericht für die Agentur für Arbeit auszufüllen?
Welche Unterlagen füge ich bei – und welche nicht?
Wie wird der Befundbericht vergütet und in welcher Frist?
Was macht der Ärztliche Dienst mit dem Bericht?
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