Berichtstyp · Klinikeinweisung

Klinikeinweisung als Psychotherapeut:in schreiben

Die Situation ist akut, die Einweisung muss heute raus. Diese Anleitung klärt, ob Sie überhaupt einweisen dürfen, was auf Muster 2/2b gehört und wie Sie „ambulant reicht nicht mehr" so begründen, dass die Klinik aufnahmefähige Informationen erhält.

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Schnelle Einordnung für die Praxis

Typischer Anlass
Aufnahmefähiger Einweisungsbericht: „ambulant reicht nicht mehr" sauber begründen.
Kernfrage
Was gehört in einen Befundbericht zur Klinikeinweisung (Muster 2/2b)?
Vorlage
Befundbericht für Klinikeinweisung (Muster 2 / 2b) · 6 Abschnitte
Wichtigster Schutz
Risikolage bei psychiatrischer Aufnahme ausdrücklich dokumentieren

Was gehört in einen Befundbericht zur Klinikeinweisung (Muster 2/2b)?

Der Einweisungsbericht orientiert sich an den Feldern von Muster 2/2b: einweisungsbegründende Diagnose und Anlass, Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit (warum ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht), aktuelle Untersuchungsergebnisse einschließlich Risikolage, bisherige ambulante Maßnahmen, die konkrete Fragestellung an die Klinik sowie mitgegebene Befunde. Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär": Die Notwendigkeit muss nachvollziehbar begründet sein, die aktuelle Risikolage ausdrücklich dokumentiert werden.

Bei einer Einweisung zählen zwei Dinge: Tempo und aufnahmefähige Information. Die Klinik muss aus wenigen Feldern verstehen, warum die Person jetzt stationär behandelt werden muss und worauf sie achten soll. Wenn Sie die Begründung „ambulant vor stationär" und die Risikolage klar fassen, ist der wichtigste Teil geschafft.

Was gehört hinein?

Diese Gliederung entspricht der BerichtBiber-Vorlage „Befundbericht für Klinikeinweisung (Muster 2 / 2b)" – 6 Abschnitte, die Sie mit einem Klick übernehmen und vom Diktat oder Transkript ausfüllen lassen können.

  1. 1

    Diagnose und Einweisungsanlass

    Nennen Sie Hauptdiagnose und ggf. Nebendiagnosen (ICD-10), die die stationäre Behandlung begründen, ggf. eine Notfallkennzeichnung. Formulieren Sie den Anlass der Einweisung knapp. Dokumentieren Sie in geeigneten Fällen die zwei nächsterreichbaren, für die vorgesehene Behandlung geeigneten Krankenhäuser.

  2. 2

    Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit

    Begründen Sie, warum ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht, welche ambulanten Alternativen geprüft wurden und weshalb sie nicht genügen. Dies ist der Kern der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (Grundsatz "ambulant vor stationär").

  3. 3

    Untersuchungsergebnisse

    Berichten Sie den aktuellen psychischen Befund und, soweit vorhanden, relevante somatische oder neurologische Befunde für den Krankenhausarzt. Bei psychiatrischer/psychosomatischer Aufnahme die aktuelle Risikolage ausdrücklich dokumentieren, soweit sie vorliegt: Suizidalität, fehlende Absprachefähigkeit, massive Selbstvernachlässigung, psychotische Entgleisung, intoxikationsnahe Lage oder akute Fremdgefährdung.

  4. 4

    Bisherige Maßnahmen

    Beschreiben Sie die bisherige ambulante Behandlung und bereits ausgeschöpfte Schritte: Psychotherapie, Medikation, Akut- und Krisenintervention, ggf. pHKP, Soziotherapie o. Ä.

  5. 5

    Fragestellung und Hinweise an die Klinik

    Benennen Sie konkret, worum die Klinik gebeten wird: Krisenintervention, Diagnostik, medikamentöse Einstellung, Schutz vor Eigen- oder Fremdgefährdung, Tagesklinik vs. vollstationär, Suchtmitbehandlung. Nennen Sie Besonderheiten wie Allergien oder Sprachbarrieren.

  6. 6

    Mitgegebene Befunde

    Listen Sie relevante mitgegebene Unterlagen auf: Vorberichte, Labor, Bildgebung, Vorbehandlerberichte, Medikationsliste, ggf. Notfallplan.

Praxis-Tipps für diesen Bericht

Tipp

„Ambulant vor stationär" konkret begründen

Der Kern der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie ist die Begründung, warum ambulant nicht mehr genügt. Benennen Sie:

  • Welche ambulanten Maßnahmen bereits ausgeschöpft sind (Psychotherapie, Medikation, Krisenintervention)
  • Welche Alternativen geprüft wurden
  • Warum sie im aktuellen Zustand nicht mehr ausreichen
Achtung

Risikolage bei psychiatrischer Aufnahme ausdrücklich dokumentieren

Halten Sie fest, was vorliegt: Suizidalität, fehlende Absprachefähigkeit, massive Selbstvernachlässigung, psychotische Entgleisung oder akute Fremdgefährdung. Diese Angaben sind für die Aufnahme entscheidend und schützen Sie rechtlich.

Gut zu wissen

Verordnungsbefugnis im Blick behalten

Vertragspsychotherapeut:innen dürfen Krankenhausbehandlung verordnen, wenn eine Diagnose aus dem psychotherapeutischen Indikationsspektrum vorliegt. Bei sonstigen ICD-10-Kapitel-V-Diagnosen ist eine Abstimmung mit einer behandelnden Ärztin oder einem Arzt erforderlich.

Rechtlicher Rahmen & Fakten

  • Vertragspsychotherapeut:innen dürfen Krankenhausbehandlung verordnen (Muster 2), wenn eine Diagnose aus dem psychotherapeutischen Indikationsspektrum vorliegt; bei sonstigen Diagnosen aus ICD-10-Kapitel V nach Abstimmung mit einer behandelnden Ärztin/einem behandelnden Arzt (Krankenhauseinweisungs-Richtlinie des G-BA).
  • Muster 2b enthält die Felder Untersuchungsergebnisse, bisherige Maßnahmen und Fragestellung/Hinweise für den Krankenhausarzt und ist vertraulich für die Klinik bestimmt.
  • Es gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär": Die stationäre Notwendigkeit muss nachvollziehbar begründet werden.

Befundbericht für Klinikeinweisung (Muster 2 / 2b) in Minuten statt Stunden

In Minuten zum aufnahmefähigen Einweisungsbericht: Befund diktieren, Begründung der stationären Notwendigkeit strukturiert erhalten.

Häufige Fragen

Dürfen Psychotherapeut:innen eine Krankenhausbehandlung verordnen?
Ja, Vertragspsychotherapeut:innen dürfen Krankenhausbehandlung mit Muster 2 verordnen, wenn eine Diagnose aus dem psychotherapeutischen Indikationsspektrum vorliegt. Bei sonstigen Diagnosen aus ICD-10-Kapitel V ist zuvor eine Abstimmung mit einer behandelnden Ärztin oder einem Arzt nötig (Krankenhauseinweisungs-Richtlinie des G-BA).
Was muss auf Muster 2 bzw. 2b eingetragen werden?
Auf Muster 2 die einweisungsbegründende Diagnose und ggf. eine Notfallkennzeichnung. Muster 2b – vertraulich für die Klinik – enthält Untersuchungsergebnisse, bisherige Maßnahmen und die Fragestellung bzw. Hinweise für den Krankenhausarzt.
Wie begründe ich, dass ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht?
Beschreiben Sie die bereits ausgeschöpften ambulanten Schritte und die geprüften Alternativen und legen Sie dar, warum sie im aktuellen Zustand nicht mehr genügen. Genau diese Begründung verlangt der Grundsatz „ambulant vor stationär".
Was dokumentiere ich bei Suizidalität im Einweisungsbericht?
Halten Sie die aktuelle Risikolage ausdrücklich fest: Ausprägung der Suizidalität, Absprachefähigkeit, Impulskontrolle und Schutzbedarf. Diese Angaben ermöglichen der Klinik die richtige Versorgungsstufe und sind für die Aufnahme unverzichtbar.

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