Psychotherapie Stunden beantragen: Alle Kontingente für KZT + LZT im Überblick

Marc Päpper
24.12.2025, 14:42

24 Stunden Kurzzeittherapie, 60 Stunden Langzeittherapie, Umwandlung, Fortführung – wer soll da noch durchblicken? Die Stundenkontingente in der Psychotherapie sorgen regelmäßig für Verwirrung. Besonders knifflig wird es, wenn bereits eine KZT stattgefunden hat und Sie nun eine Langzeittherapie beantragen möchten.

In diesem Artikel erhalten Sie den kompletten Überblick: Welche Therapiestunden stehen Ihnen zur Verfügung? Wie funktioniert die Anrechnung bei einem Umwandlungsantrag? Und warum sollten Sie bei der Systemischen Therapie besonders genau hinschauen?

Stundenkontingente Psychotherapie: Der Unterschied zwischen KZT und LZT

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, steht eine grundlegende Entscheidung an: Kurzzeittherapie oder direkt Langzeittherapie?

Die Kurzzeittherapie (KZT) umfasst insgesamt 24 Stunden, aufgeteilt in zwei Bewilligungsschritte à 12 Stunden. Der große Vorteil: Kein Gutachterverfahren nötig, die Genehmigung erfolgt deutlich schneller. Nach drei Wochen ohne Rückmeldung der Krankenkasse gilt der Antrag automatisch als bewilligt.

Die Langzeittherapie (LZT) bietet je nach Verfahren und Altersgruppe erheblich mehr Stunden – erfordert aber ein Gutachterverfahren mit PTV3-Bericht. Der Gutachter prüft, ob die beantragte Behandlung indiziert und notwendig ist. Eine ausführliche Übersicht zur Struktur des Berichts finden Sie in unserem Artikel zum Leitfaden PTV3.

Praxistipp: Die Kurzzeittherapie eignet sich ideal für umschriebene Problematiken mit guter Prognose. Bei komplexeren Störungsbildern oder absehbar längerem Behandlungsbedarf lohnt sich oft der direkte LZT-Antrag – auch wenn er mehr Aufwand bedeutet.

Alle Therapiestunden auf einen Blick: VT, TP, AP und ST

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Stundenkontingente für alle vier Richtlinienverfahren:

Verfahren KZT gesamt 1. Bewilligungsschritt LZT (Erw./Kind/Jgd.) Höchstkontingent (Erw./Kind/Jgd.)
Verhaltenstherapie (VT) 24 Std. 60 / 60 / 60 Std. 80 / 80 / 80 Std.
Tiefenpsychologisch fundierte PT (TP) 24 Std. 60 / 70 / 90 Std. 100 / 150 / 180 Std.
Analytische Psychotherapie (AP) 24 Std. 160 / 70 / 90 Std. 300 / 150 / 180 Std.
Systemische Therapie (ST) 24 Std. 36 / 36 / 36 Std. 48 / 48 / 48 Std.

Hinweis zu Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Als Kinder gelten Patient:innen bis einschließlich 13 Jahre, als Jugendliche ab 14 Jahre. Die unterschiedlichen Kontingente bei TP und AP spiegeln den entwicklungspsychologisch begründeten höheren Behandlungsbedarf wider.

Für Verhaltenstherapeut:innen haben wir einen separaten Artikel mit verfahrensspezifischen Tipps für den VT-Bericht zusammengestellt.

Umwandlungsantrag Psychotherapie: So werden KZT-Stunden angerechnet

Hier liegt der häufigste Denkfehler: Viele gehen davon aus, dass nach 24 KZT-Stunden das volle LZT-Kontingent obendrauf kommt. Das ist nicht der Fall. Die 24 KZT-Stunden werden auf das Gesamtkontingent der Langzeittherapie angerechnet.

Was bedeutet das konkret? Bei einem Umwandlungsantrag beantragen Sie die Differenz zwischen dem ersten LZT-Kontingent und den bereits genutzten KZT-Stunden.

Verfahren Erstes LZT-Kontingent Minus KZT Verbleibend im Umwandlungsantrag
VT 60 Stunden - 24 Stunden 36 Stunden
TP (Erwachsene) 60 Stunden - 24 Stunden 36 Stunden
TP (Kinder) 70 Stunden - 24 Stunden 46 Stunden
TP (Jugendliche) 90 Stunden - 24 Stunden 66 Stunden
AP (Erwachsene) 160 Stunden - 24 Stunden 136 Stunden
AP (Kinder) 70 Stunden - 24 Stunden 46 Stunden
AP (Jugendliche) 90 Stunden - 24 Stunden 66 Stunden
ST 36 Stunden - 24 Stunden 12 Stunden

Der Umwandlungsantrag ist immer gutachterpflichtig. Sie benötigen also einen vollständigen PTV3-Bericht – unabhängig davon, ob Sie aus der KZT 1 oder der KZT 2 umwandeln. Einen detaillierten Vergleich zwischen Erstantrag, Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag finden Sie in unserem ultimativen Guide zu den Antragsarten.

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Systemische Therapie: Besonderheit beim Stundenkontingent

Bei der Systemischen Therapie verdient das Stundenkontingent besondere Aufmerksamkeit. Mit nur 36 Stunden im ersten Bewilligungsschritt ist das Kontingent deutlich kleiner als bei den anderen Verfahren.

Das hat eine wichtige Konsequenz: Nach einer vollständigen KZT (24 Stunden) bleiben im Umwandlungsantrag nur noch 12 Stunden übrig. Das ist wenig Spielraum für eine vertiefte Behandlung.

Praxistipp für Systemische Therapie: Überlegen Sie bei absehbar längerem Behandlungsbedarf, ob Sie nicht direkt eine Langzeittherapie beantragen. So steht Ihnen das volle Kontingent von 36 Stunden zur Verfügung, statt nach der KZT mit nur 12 zusätzlichen Stunden arbeiten zu müssen.

Wann welchen Antrag stellen? Eine Entscheidungshilfe

Kurzzeittherapie ohne Gutachterverfahren wählen Sie am besten, wenn die Problematik klar umschrieben ist, eine gute Prognose besteht, 24 Stunden voraussichtlich ausreichen und Sie schnell mit der Behandlung beginnen möchten.

Direkt Langzeittherapie beantragen sollten Sie, wenn komplexe oder chronifizierte Störungsbilder vorliegen, mehrere Diagnosen behandelt werden müssen, die Prognose einen längeren Behandlungsverlauf erwarten lässt – oder wenn Sie Systemische Therapie durchführen und mehr als 12 zusätzliche Stunden nach KZT benötigen.

Bei einem LZT-Erstantrag benötigen Sie neben dem PTV3-Bericht auch einen Konsiliarbericht – für psychologische Psychotherapeut:innen ist dieser verpflichtend.

Fortführungsantrag: Mehr Stunden nach dem ersten Kontingent

Reicht das erste LZT-Kontingent nicht aus? Dann können Sie einen Fortführungsantrag stellen, um das Höchstkontingent auszuschöpfen. Seit der Reform 2017 entfällt ein Bewilligungsschritt: Mit dem Fortführungsantrag können Sie direkt das Höchstkontingent beantragen.

Die gute Nachricht: Fortführungsanträge sind deutlich schlanker als Erstanträge. Der Bericht umfasst nur drei Abschnitte: bisheriger Behandlungsverlauf, aktuelle Diagnose und psychischer Befund sowie Begründung für die Fortführung. Für den psychischen Befund kann Ihnen unser Artikel zum AMDP-System als Orientierung dienen.

Ob die Krankenkasse bei einem Fortführungsantrag ein Gutachterverfahren durchführt, liegt in ihrem Ermessen. Sie erfahren nach Einreichung des Antrags, ob ein Bericht erforderlich ist.

Was gehört in den Bericht? Tipps für genehmigungsfähige Anträge

Unabhängig von der Stundenzahl: Ein guter Bericht entscheidet über die Bewilligung. Der Gutachter muss nachvollziehen können, warum Ihre Patient:in genau diese Behandlung in diesem Umfang benötigt.

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für Ihren PTV3-Bericht haben wir in unseren 7 praxisnahen Tipps für genehmigungsfähige Anträge zusammengefasst. Für Verhaltenstherapeut:innen lohnt sich außerdem ein Blick auf unsere bewährten Textbausteine für Auslöser und Aufrechterhaltung.

Fazit: Die richtige Stundenzahl für Ihren Antrag

Die Frage "Wie viele Therapiestunden kann ich beantragen?" hängt von drei Faktoren ab: dem Therapieverfahren, der Altersgruppe der Patient:in und davon, ob bereits eine KZT stattgefunden hat.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Bei Umwandlungsanträgen werden die bereits genutzten KZT-Stunden vom Gesamtkontingent abgezogen. Bei Systemischer Therapie lohnt sich besonders die Überlegung, ob der Umweg über die KZT sinnvoll ist. Und mit dem Fortführungsantrag können Sie seit 2017 direkt das Höchstkontingent beantragen.


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