Gutachterverfahren
Chiffre
Die Kennung statt des Patientennamens
Auch: Chiffrierung · Anonymisierung Bericht Gutachter
Was ist Chiffre?
Die Chiffre ist die Kennung, mit der der anonymisierte Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter dem jeweiligen Antrag zugeordnet wird. Sie steht auf dem Umschlag PTV 8 und im Bericht selbst anstelle des Namens. Dadurch kann die Krankenkasse den Vorgang zuordnen, ohne den Bericht zu lesen, und die Gutachterin kann fachlich prüfen, ohne die Identität der Patientin zu kennen. Damit setzt das Verfahren die Schweigepflicht praktisch um.
Auf einen Blick
- Steht auf
- Umschlag PTV 8 und im Bericht
- Ersetzt
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Zweck
- Zuordnung ohne Identifizierung
Typische Fehler
- Namen rutschen leicht durch: in der Kopfzeile, in Zitaten aus der Anamnese oder im Dateinamen. Prüfen Sie den Bericht vor dem Versand gezielt darauf.
- Auch Angaben zu Arbeitgeber, Wohnort oder seltenen Erkrankungen können identifizierend wirken. Anonymisierung heißt nicht nur, den Namen zu entfernen.
Häufige Fragen
Was darf im Bericht an den Gutachter nicht stehen?
Keine identifizierenden Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versichertennummer. Vorsicht auch bei indirekt identifizierenden Details wie Arbeitgeber, kleinem Wohnort oder sehr seltenen Konstellationen.
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
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