Gutachterverfahren
Ablauf von der Antragstellung bis zur Entscheidung
Auch: Begutachtungsverfahren · Gutachterverfahren Psychotherapie
Was ist Gutachterverfahren?
Das Gutachterverfahren ist die fachliche Prüfung eines Psychotherapieantrags durch eine von der Krankenkasse beauftragte, im Bestellverfahren benannte Gutachterin oder einen Gutachter. Es greift bei gutachtenpflichtigen Anträgen, insbesondere beim Erstantrag auf Langzeittherapie und bei der Umwandlung einer Kurzzeittherapie. Der Ablauf: Die Praxis reicht PTV 1, PTV 2 und den anonymisierten Bericht im verschlossenen Umschlag PTV 8 ein, die Kasse erteilt den Begutachtungsauftrag (PTV 4), die Gutachterin nimmt auf PTV 5 Stellung, und die Krankenkasse entscheidet über die Leistungspflicht.
Auf einen Blick
- Auslöser
- Gutachtenpflichtiger Antrag, vor allem Langzeittherapie und Umwandlung
- Beteiligte Formulare
- PTV 1, PTV 2, PTV 3-Bericht, PTV 8, PTV 4, PTV 5
- Anonymität
- Gutachter:in kennt die Identität der Patientin nicht
- Entscheidung
- Trifft die Krankenkasse auf Grundlage des Gutachtens
Typische Fehler
- Die Gutachterin entscheidet nicht, sie nimmt Stellung. Rechtsbehelfe richten sich gegen den Bescheid der Krankenkasse.
- Zeit einplanen: Zwischen Einreichung und Bescheid liegen je nach Kasse und Auslastung mehrere Wochen. Bei Folgeanträgen droht sonst eine Behandlungslücke.
Häufige Fragen
Wann greift das Gutachterverfahren?
Wie lange dauert das Gutachterverfahren?
Kennt die Gutachterin meine Patientin?
Den bürokratischen Teil abgeben
BerichtBiber nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
PTV 3
Kein Formular zum Ankreuzen, sondern der Gliederungsleitfaden für den Bericht.
PTV 5
Das Formblatt, auf dem die Gutachterin ihre Stellungnahme zum Antrag abgibt.
Obergutachten
Eine erneute fachliche Prüfung, die im Widerspruchsverfahren eingeholt werden kann.
Chiffre
Das Kennzeichen, über das der anonymisierte Bericht dem Antrag zugeordnet wird.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
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