Gutachterverfahren
Obergutachten
Die zweite Instanz im Widerspruchsverfahren
Auch: Zweitgutachten · Obergutachter
Was ist Obergutachten?
Ein Obergutachten ist eine erneute fachliche Prüfung des Antrags durch eine andere, dafür benannte Gutachterin oder einen Gutachter. Es kommt in Betracht, wenn die Krankenkasse den Antrag nach einer Nichtbefürwortung ablehnt und die versicherte Person Widerspruch einlegt. Das Obergutachten ersetzt nicht den Rechtsweg, sondern ist ein Schritt innerhalb des Widerspruchsverfahrens. Grundlage ist in der Regel ein ergänzter oder überarbeiteter Bericht.
Auf einen Blick
- Anlass
- Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid
- Wer beantragt
- Die versicherte Person, meist mit Unterstützung der Praxis
- Grundlage
- In der Regel ein ergänzter Bericht
Typische Fehler
- Der Widerspruch muss fristgerecht durch die versicherte Person erfolgen, üblicherweise innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Ein unveränderter Bericht führt selten zu einem anderen Ergebnis. Nutzen Sie die Nichtbefürwortung als konkrete Rückmeldung und arbeiten Sie die kritisierten Punkte gezielt nach.
Häufige Fragen
Wer beantragt das Obergutachten?
Die versicherte Person im Rahmen ihres Widerspruchs gegen den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse. Die Praxis unterstützt fachlich, ist aber nicht selbst Widerspruchsführerin.
Lohnt sich der Widerspruch nach einer Nichtbefürwortung?
Häufig ja, wenn die Kritikpunkte des Gutachtens im überarbeiteten Bericht klar adressiert werden. Ein unverändert erneut eingereichter Bericht führt dagegen selten zu einem anderen Ergebnis.
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Verwandte Begriffe
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
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