Formulare & Vordrucke

PTV 5

Gutachten

Auch: Formblatt PTV 5 · Gutachten Psychotherapie

Was ist PTV 5?

PTV 5 ist das Formblatt „Gutachten". Auf ihm hält die bestellte Gutachterin oder der Gutachter fest, ob die Voraussetzungen der Psychotherapie-Richtlinie erfüllt sind und ob die beantragte Behandlung in Verfahren, Umfang und Begründung befürwortet wird. Möglich sind Befürwortung, Befürwortung mit reduzierter Stundenzahl, Nachfrage beim Therapeuten oder Nichtbefürwortung. Das Gutachten geht an die Krankenkasse, die auf dieser Grundlage über die Leistungspflicht entscheidet.

Auf einen Blick

Wer füllt aus
Die bestellte Gutachterin oder der bestellte Gutachter
Mögliche Ergebnisse
Befürwortung, Befürwortung mit geändertem Umfang, Rückfrage, Nichtbefürwortung
Entscheidung
Trifft die Krankenkasse, nicht die Gutachterin

Typische Fehler

  • Das Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme, die Entscheidung trifft die Krankenkasse. Ein Widerspruch richtet sich deshalb gegen den Bescheid der Kasse, nicht gegen das Gutachten.
  • Eine Nichtbefürwortung ist kein Behandlungsverbot. Sie betrifft die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für den beantragten Umfang.

Häufige Fragen

Erfahre ich, wer mein Gutachter ist?
Ja, das Gutachten ist namentlich gezeichnet. Umgekehrt kennt die Gutachterin die Identität der Patientin nicht, weil der Bericht anonymisiert übermittelt wird.
Was passiert bei einer Nichtbefürwortung?
Die Krankenkasse lehnt den Antrag in der Regel ab. Gegen den Ablehnungsbescheid kann die versicherte Person Widerspruch einlegen; im Rahmen des Widerspruchsverfahrens kann ein Obergutachten eingeholt werden.

Den bürokratischen Teil abgeben

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.