PTV 3
Leitfaden zum Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter
Auch: PTV3 · Bericht an den Gutachter · Leitfaden PTV 3
Was ist PTV 3?
PTV 3 ist kein auszufüllendes Formblatt, sondern der Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter. Er gibt die Gliederung vor, nach der der Bericht aufgebaut wird: Angaben zur Symptomatik und zum psychischen Befund, lebensgeschichtliche Entwicklung, Diagnose, Verhaltensanalyse beziehungsweise psychodynamische Erklärung, Behandlungsplan und Prognose. Der Bericht wird anonymisiert und in einem verschlossenen Umschlag (PTV 8) über die Krankenkasse an die Gutachterin oder den Gutachter geleitet. Er ist Pflicht, wenn der Antrag gutachtenpflichtig ist.
Auf einen Blick
- Charakter
- Leitfaden, kein Formblatt zum Ausfüllen
- Erforderlich bei
- Gutachtenpflichtigen Anträgen, insbesondere Langzeittherapie und Umwandlung
- Versand
- Anonymisiert im verschlossenen Umschlag PTV 8 über die Krankenkasse
- Getrennte Leitfäden
- Je nach Richtlinienverfahren unterschiedliche Gliederungsschwerpunkte
Typische Fehler
- Der Bericht wird anonymisiert übermittelt. Name, Anschrift und Geburtsdatum der Patientin gehören nicht hinein, die Zuordnung erfolgt über die Chiffre.
- Die Verhaltensanalyse beziehungsweise die psychodynamische Erklärung ist das Herzstück. Eine reine Symptomaufzählung ohne Erklärungsmodell ist der häufigste Grund für Rückfragen.
- Der Behandlungsplan muss die beantragte Stundenzahl tragen. Wer 60 Stunden beantragt, aber drei Therapieziele nennt, lädt zur Kürzung ein.
Häufige Fragen
Wie lang muss ein Bericht nach PTV 3 sein?
Muss ich den Bericht anonymisieren?
Bei welchen Anträgen brauche ich einen PTV-3-Bericht?
Den bürokratischen Teil abgeben
BerichtBiber nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
PTV 5
Das Formblatt, auf dem die Gutachterin ihre Stellungnahme zum Antrag abgibt.
PTV 8
Der vorgedruckte Umschlag, in dem der anonymisierte Bericht die Kasse passiert.
Gutachterverfahren
Die fachliche Prüfung gutachtenpflichtiger Anträge durch bestellte Gutachter:innen.
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
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