Formulare & Vordrucke

PTV 3

Leitfaden zum Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter

Auch: PTV3 · Bericht an den Gutachter · Leitfaden PTV 3

Was ist PTV 3?

PTV 3 ist kein auszufüllendes Formblatt, sondern der Leitfaden zum Erstellen des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter. Er gibt die Gliederung vor, nach der der Bericht aufgebaut wird: Angaben zur Symptomatik und zum psychischen Befund, lebensgeschichtliche Entwicklung, Diagnose, Verhaltensanalyse beziehungsweise psychodynamische Erklärung, Behandlungsplan und Prognose. Der Bericht wird anonymisiert und in einem verschlossenen Umschlag (PTV 8) über die Krankenkasse an die Gutachterin oder den Gutachter geleitet. Er ist Pflicht, wenn der Antrag gutachtenpflichtig ist.

Auf einen Blick

Charakter
Leitfaden, kein Formblatt zum Ausfüllen
Erforderlich bei
Gutachtenpflichtigen Anträgen, insbesondere Langzeittherapie und Umwandlung
Versand
Anonymisiert im verschlossenen Umschlag PTV 8 über die Krankenkasse
Getrennte Leitfäden
Je nach Richtlinienverfahren unterschiedliche Gliederungsschwerpunkte

Typische Fehler

  • Der Bericht wird anonymisiert übermittelt. Name, Anschrift und Geburtsdatum der Patientin gehören nicht hinein, die Zuordnung erfolgt über die Chiffre.
  • Die Verhaltensanalyse beziehungsweise die psychodynamische Erklärung ist das Herzstück. Eine reine Symptomaufzählung ohne Erklärungsmodell ist der häufigste Grund für Rückfragen.
  • Der Behandlungsplan muss die beantragte Stundenzahl tragen. Wer 60 Stunden beantragt, aber drei Therapieziele nennt, lädt zur Kürzung ein.

Häufige Fragen

Wie lang muss ein Bericht nach PTV 3 sein?
Es gibt keine vorgeschriebene Länge. Üblich sind je nach Verfahren und Komplexität etwa drei bis sechs Seiten. Entscheidend ist nicht der Umfang, sondern ob Symptomatik, Erklärungsmodell, Behandlungsplan und beantragtes Kontingent schlüssig zusammenpassen.
Muss ich den Bericht anonymisieren?
Ja. Der Bericht enthält keine identifizierenden Daten der Patientin oder des Patienten. Die Zuordnung stellt die Krankenkasse über die Chiffre auf dem PTV 8 her, sodass die Gutachterin die Person nicht kennt.
Bei welchen Anträgen brauche ich einen PTV-3-Bericht?
Immer dann, wenn der Antrag gutachtenpflichtig ist: bei Erstanträgen auf Langzeittherapie, bei der Umwandlung einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie und bei Fortführungsanträgen, wenn die Krankenkasse eine Begutachtung veranlasst. Kurzzeittherapie ist grundsätzlich nicht gutachtenpflichtig.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.