Langzeittherapie
Kontingente je Richtlinienverfahren
Auch: LZT · Langzeittherapie Psychotherapie
Was ist Langzeittherapie?
Die Langzeittherapie ist der Behandlungsumfang oberhalb der Kurzzeittherapie und wird in zwei Bewilligungsschritten beantragt. Der erste Schritt ist antrags- und gutachtenpflichtig, erfordert also einen Bericht nach dem Leitfaden PTV 3. Der Umfang unterscheidet sich deutlich je Richtlinienverfahren: In der Einzeltherapie bei Erwachsenen sind es im ersten Schritt bis zu 60 Therapieeinheiten bei Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, bis zu 36 bei Systemischer Therapie und bis zu 160 bei Analytischer Psychotherapie. Im zweiten Schritt liegt die Gutachtenpflicht im Ermessen der Krankenkasse.
Auf einen Blick
- Verhaltenstherapie (Einzel)
- Schritt 1 bis 60, Schritt 2 bis 80 Therapieeinheiten
- Tiefenpsychologisch fundiert (Einzel)
- Schritt 1 bis 60, Schritt 2 bis 100 Therapieeinheiten
- Systemische Therapie (Einzel)
- Schritt 1 bis 36, Schritt 2 bis 48 Therapieeinheiten
- Analytische Psychotherapie (Einzel)
- Schritt 1 bis 160, Schritt 2 bis 300 Therapieeinheiten
- Therapieeinheit
- 50 Minuten Einzeltherapie oder 100 Minuten Gruppentherapie
Typische Fehler
- Die Zahlen sind Gesamtkontingente, keine Zusatzkontingente. Der zweite Schritt der Verhaltenstherapie führt zu insgesamt 80 Einheiten, nicht zu 60 plus 80.
- In der Gruppentherapie gelten teils abweichende Werte, etwa bei Analytischer Psychotherapie 80 im ersten und 150 im zweiten Schritt.
- Für Kinder und Jugendliche gelten eigene Kontingente. Die hier genannten Werte betreffen Erwachsene.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden hat eine Langzeittherapie?
Ist die Langzeittherapie immer gutachtenpflichtig?
Was ist eine Therapieeinheit?
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Verwandte Begriffe
Kurzzeittherapie
Bis zu 24 Therapieeinheiten in zwei Schritten. Antragspflichtig, grundsätzlich ohne Gutachten.
Fortführungsantrag
Beantragt den zweiten Schritt der Langzeittherapie. Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der Kasse.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Richtlinienverfahren
Die vier von der Psychotherapie-Richtlinie anerkannten Verfahren der GKV.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.