Antragsarten & Kontingente

Langzeittherapie

Kontingente je Richtlinienverfahren

Auch: LZT · Langzeittherapie Psychotherapie

Was ist Langzeittherapie?

Die Langzeittherapie ist der Behandlungsumfang oberhalb der Kurzzeittherapie und wird in zwei Bewilligungsschritten beantragt. Der erste Schritt ist antrags- und gutachtenpflichtig, erfordert also einen Bericht nach dem Leitfaden PTV 3. Der Umfang unterscheidet sich deutlich je Richtlinienverfahren: In der Einzeltherapie bei Erwachsenen sind es im ersten Schritt bis zu 60 Therapieeinheiten bei Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, bis zu 36 bei Systemischer Therapie und bis zu 160 bei Analytischer Psychotherapie. Im zweiten Schritt liegt die Gutachtenpflicht im Ermessen der Krankenkasse.

Auf einen Blick

Verhaltenstherapie (Einzel)
Schritt 1 bis 60, Schritt 2 bis 80 Therapieeinheiten
Tiefenpsychologisch fundiert (Einzel)
Schritt 1 bis 60, Schritt 2 bis 100 Therapieeinheiten
Systemische Therapie (Einzel)
Schritt 1 bis 36, Schritt 2 bis 48 Therapieeinheiten
Analytische Psychotherapie (Einzel)
Schritt 1 bis 160, Schritt 2 bis 300 Therapieeinheiten
Therapieeinheit
50 Minuten Einzeltherapie oder 100 Minuten Gruppentherapie

Typische Fehler

  • Die Zahlen sind Gesamtkontingente, keine Zusatzkontingente. Der zweite Schritt der Verhaltenstherapie führt zu insgesamt 80 Einheiten, nicht zu 60 plus 80.
  • In der Gruppentherapie gelten teils abweichende Werte, etwa bei Analytischer Psychotherapie 80 im ersten und 150 im zweiten Schritt.
  • Für Kinder und Jugendliche gelten eigene Kontingente. Die hier genannten Werte betreffen Erwachsene.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden hat eine Langzeittherapie?
Das hängt vom Richtlinienverfahren ab. In der Einzeltherapie bei Erwachsenen sind es im ersten Schritt bis zu 60 Einheiten bei Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, bis zu 36 bei Systemischer Therapie und bis zu 160 bei Analytischer Psychotherapie.
Ist die Langzeittherapie immer gutachtenpflichtig?
Der erste Bewilligungsschritt ja. Beim zweiten Schritt, dem Fortführungsantrag, liegt die Gutachtenpflicht im Ermessen der Krankenkasse.
Was ist eine Therapieeinheit?
Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten in der Einzeltherapie oder 100 Minuten in der Gruppentherapie.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.