Kontingent
Die bewilligungsfähige Stundenzahl
Auch: Stundenkontingent · Therapieeinheiten Kontingent
Was ist Kontingent?
Als Kontingent bezeichnet man die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die für ein Richtlinienverfahren und einen Bewilligungsschritt bewilligt werden kann. Kontingente sind kumulativ zu lesen: Der zweite Schritt nennt das Gesamtkontingent, nicht zusätzliche Stunden. Auf das Kontingent angerechnet werden Stunden einer vorangegangenen Akutbehandlung und einer Kurzzeittherapie, wenn diese in eine Langzeittherapie umgewandelt wird. Nicht angerechnet werden Sprechstunde, Probatorik und die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung.
Auf einen Blick
- Kumulativ
- Schritt 2 ist das Gesamtkontingent, keine Zusatzstunden
- Angerechnet werden
- Akutbehandlung und Kurzzeittherapie bei Umwandlung
- Nicht angerechnet
- Sprechstunde, Probatorik, gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
- Einheit
- 50 Minuten Einzeltherapie, 100 Minuten Gruppentherapie
Typische Fehler
- Die häufigste Fehlrechnung: 60 plus 80 Stunden Verhaltenstherapie. Richtig sind insgesamt bis zu 80 Einheiten.
- Wer die Anrechnung der Akutbehandlung vergisst, beantragt im PTV 2 zu viele Stunden und bekommt eine Kürzung.
Häufige Fragen
Zählen Probatorik und Sprechstunde zum Kontingent?
Werden Akutbehandlungsstunden angerechnet?
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Verwandte Begriffe
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Kurzzeittherapie
Bis zu 24 Therapieeinheiten in zwei Schritten. Antragspflichtig, grundsätzlich ohne Gutachten.
Akutbehandlung
Bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten. Nur anzeigepflichtig, wird aber angerechnet.
Probatorische Sitzungen
Zwei bis vier Sitzungen à 50 Minuten. Verpflichtend vor jeder Richtlinientherapie.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.