Leistungen vor und neben der Therapie

Probatorische Sitzungen

Die Probatorik vor der Antragstellung

Auch: Probatorik · probatorische Sitzung

Was ist Probatorische Sitzungen?

Probatorische Sitzungen dienen der diagnostischen Klärung, der Indikationsstellung und der Prüfung, ob die therapeutische Beziehung trägt. Bei Erwachsenen sind 2 bis 4 Sitzungen à 50 Minuten vorgesehen; sie sind verpflichtend für die Einleitung einer Kurz- oder Langzeittherapie. Probatorische Sitzungen werden nicht auf das Therapiekontingent angerechnet und sind weder antrags- noch anzeigepflichtig. In der Systemischen Therapie ist ein Mehrpersonensetting möglich.

Auf einen Blick

Umfang
2 bis 4 Sitzungen à 50 Minuten bei Erwachsenen
Pflicht
Verpflichtend vor Kurz- und Langzeittherapie
Anrechnung
Nicht auf das Therapiekontingent
Besonderheit
Systemische Therapie: Mehrpersonensetting möglich

Typische Fehler

  • Die Probatorik ist die richtige Zeit, den Konsiliarbericht anzustoßen. Wer damit wartet, verzögert die Antragstellung.
  • Probatorische Sitzungen sind nicht antragspflichtig, setzen aber grundsätzlich eine vorherige Psychotherapeutische Sprechstunde voraus.

Häufige Fragen

Wie viele probatorische Sitzungen gibt es?
Bei Erwachsenen 2 bis 4 Sitzungen à 50 Minuten. Sie sind verpflichtend, bevor eine Kurz- oder Langzeittherapie eingeleitet wird.
Werden probatorische Sitzungen auf die Therapie angerechnet?
Nein. Die Probatorik zählt nicht zum Kontingent der Richtlinientherapie.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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