Probatorische Sitzungen
Die Probatorik vor der Antragstellung
Auch: Probatorik · probatorische Sitzung
Was ist Probatorische Sitzungen?
Probatorische Sitzungen dienen der diagnostischen Klärung, der Indikationsstellung und der Prüfung, ob die therapeutische Beziehung trägt. Bei Erwachsenen sind 2 bis 4 Sitzungen à 50 Minuten vorgesehen; sie sind verpflichtend für die Einleitung einer Kurz- oder Langzeittherapie. Probatorische Sitzungen werden nicht auf das Therapiekontingent angerechnet und sind weder antrags- noch anzeigepflichtig. In der Systemischen Therapie ist ein Mehrpersonensetting möglich.
Auf einen Blick
- Umfang
- 2 bis 4 Sitzungen à 50 Minuten bei Erwachsenen
- Pflicht
- Verpflichtend vor Kurz- und Langzeittherapie
- Anrechnung
- Nicht auf das Therapiekontingent
- Besonderheit
- Systemische Therapie: Mehrpersonensetting möglich
Typische Fehler
- Die Probatorik ist die richtige Zeit, den Konsiliarbericht anzustoßen. Wer damit wartet, verzögert die Antragstellung.
- Probatorische Sitzungen sind nicht antragspflichtig, setzen aber grundsätzlich eine vorherige Psychotherapeutische Sprechstunde voraus.
Häufige Fragen
Wie viele probatorische Sitzungen gibt es?
Werden probatorische Sitzungen auf die Therapie angerechnet?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten. Grundsätzlich Voraussetzung für alles Weitere.
Konsiliarbericht
Der ärztliche Bericht zur Abklärung somatischer Ursachen vor Beginn der Therapie.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.