Leistungen vor und neben der Therapie

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der verpflichtende Zugangsweg

Auch: Sprechstunde Psychotherapie · PT-Sprechstunde

Was ist Psychotherapeutische Sprechstunde?

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist der erste Zugangsweg in die ambulante Psychotherapie. Bei Erwachsenen umfasst sie bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten. Sie dient der Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, und mündet in die individuelle Patienteninformation auf PTV 11. Vor probatorischen Sitzungen, Akutbehandlung und Richtlinientherapie ist die Sprechstunde grundsätzlich verpflichtend; für eine weitere psychotherapeutische Behandlung ist mindestens eine 50-minütige Sprechstunde erforderlich.

Auf einen Blick

Umfang
Bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten bei Erwachsenen
Ergebnis
Individuelle Patienteninformation auf PTV 11
Voraussetzung für
Probatorik, Akutbehandlung und Richtlinientherapie
Anrechnung
Nicht auf das Therapiekontingent

Typische Fehler

  • Für die weitere Behandlung ist eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten am Stück erforderlich, entweder als eine 50-Minuten-Einheit oder als zwei 25-Minuten-Einheiten.
  • Ausnahmen von der Sprechstundenpflicht gibt es, etwa bei Entlassung aus stationärer oder rehabilitativer Behandlung mit entsprechender Diagnose. Diese Ausnahme wird im PTV 1 dokumentiert.

Häufige Fragen

Ist die Sprechstunde vor jeder Therapie Pflicht?
Grundsätzlich ja, vor probatorischen Sitzungen, Akutbehandlung und Richtlinientherapie. Ausnahmen bestehen unter anderem bei Entlassung aus stationärer oder rehabilitativer Behandlung mit entsprechender Diagnose.
Zählt die Sprechstunde zum Therapiekontingent?
Nein. Die Psychotherapeutische Sprechstunde wird nicht auf das Kontingent der Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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