Psychotherapeutische Sprechstunde
Der verpflichtende Zugangsweg
Auch: Sprechstunde Psychotherapie · PT-Sprechstunde
Was ist Psychotherapeutische Sprechstunde?
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist der erste Zugangsweg in die ambulante Psychotherapie. Bei Erwachsenen umfasst sie bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten. Sie dient der Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, und mündet in die individuelle Patienteninformation auf PTV 11. Vor probatorischen Sitzungen, Akutbehandlung und Richtlinientherapie ist die Sprechstunde grundsätzlich verpflichtend; für eine weitere psychotherapeutische Behandlung ist mindestens eine 50-minütige Sprechstunde erforderlich.
Auf einen Blick
- Umfang
- Bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten bei Erwachsenen
- Ergebnis
- Individuelle Patienteninformation auf PTV 11
- Voraussetzung für
- Probatorik, Akutbehandlung und Richtlinientherapie
- Anrechnung
- Nicht auf das Therapiekontingent
Typische Fehler
- Für die weitere Behandlung ist eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten am Stück erforderlich, entweder als eine 50-Minuten-Einheit oder als zwei 25-Minuten-Einheiten.
- Ausnahmen von der Sprechstundenpflicht gibt es, etwa bei Entlassung aus stationärer oder rehabilitativer Behandlung mit entsprechender Diagnose. Diese Ausnahme wird im PTV 1 dokumentiert.
Häufige Fragen
Ist die Sprechstunde vor jeder Therapie Pflicht?
Zählt die Sprechstunde zum Therapiekontingent?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
PTV 11
Das Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde, schriftlich für die Patientin.
Probatorische Sitzungen
Zwei bis vier Sitzungen à 50 Minuten. Verpflichtend vor jeder Richtlinientherapie.
Akutbehandlung
Bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten. Nur anzeigepflichtig, wird aber angerechnet.
PTV 1
Das Formblatt, mit dem die versicherte Person selbst die Psychotherapie beantragt.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.