Formulare & Vordrucke

PTV 1

Antrag auf Psychotherapie

Auch: Formblatt PTV 1 · PTV 1a · Antrag auf Psychotherapie

Was ist PTV 1?

PTV 1 ist das Formblatt „Antrag auf Psychotherapie", mit dem die versicherte Person die Feststellung der Leistungspflicht bei ihrer Krankenkasse beantragt. Ausgefüllt und unterschrieben wird es von der Patientin oder dem Patienten, nicht von der Praxis. Angekreuzt werden das Richtlinienverfahren (Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie), die Anwendungsform (Einzel-, Gruppen- oder Kombinationsbehandlung) sowie die Antragsart (Erstantrag oder Folgeantrag). Das Formular existiert in drei Ausfertigungen für Krankenkasse, Versicherte und Praxis.

Auf einen Blick

Wer füllt aus
Die versicherte Person (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter:innen)
Wohin
An die Krankenkasse, zusammen mit PTV 2
Aktuelle Fassung
Muster PTV 1a (7.2020)
Ausfertigungen
Drei: Krankenkasse, Versicherte:r, Therapeut:in

Typische Fehler

  • Bei Erstanträgen sind Zusatzangaben Pflicht: Datum der Psychotherapeutischen Sprechstunde und ob in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat. Fehlt das, kommt der Antrag zurück.
  • Ein Wechsel von Einzel- auf Gruppentherapie ist ein Änderungsantrag und damit ein Folgeantrag, kein Erstantrag. Das wird regelmäßig falsch angekreuzt.
  • Auch ein erstmaliger Antrag nach einem Kassenwechsel bleibt ein Erstantrag, wenn zuvor keine Richtlinientherapie lief.

Häufige Fragen

Wer unterschreibt den PTV 1?
Die versicherte Person selbst. Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter:innen. Die Praxis darf das Formular erläutern und beim Ausfüllen unterstützen, unterschreibt aber nicht an ihrer Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen PTV 1 und PTV 2?
PTV 1 ist der Antrag der versicherten Person, PTV 2 sind die fachlichen Angaben der Praxis zu diesem Antrag. Beide gehören zusammen und gehen gemeinsam an die Krankenkasse.
Muss vor dem PTV 1 eine Sprechstunde stattgefunden haben?
In der Regel ja. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist vor probatorischen Sitzungen, Akutbehandlung und Richtlinientherapie grundsätzlich verpflichtend. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Person mit einer entsprechenden Diagnose aus stationärer oder rehabilitativer Behandlung entlassen wurde.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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