Erstantrag
Der erste Antrag in einem Behandlungsfall
Auch: Erstantrag Psychotherapie · erstmaliger Antrag
Was ist Erstantrag?
Ein Erstantrag ist der erstmalige Antrag auf eine Richtlinientherapie, also auf Kurzzeittherapie 1 oder direkt auf Langzeittherapie. Auch ein erstmaliger Antrag nach bereits erfolgter Akutbehandlung ist ein Erstantrag, ebenso ein erstmaliger Antrag nach einem Kassenwechsel. Bei Erstanträgen sind im PTV 1 Zusatzangaben verpflichtend: das Datum der Psychotherapeutischen Sprechstunde sowie die Angabe, ob in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat.
Auf einen Blick
- Gilt für
- KZT 1 oder direkter Antrag auf Langzeittherapie
- Zusatzangaben im PTV 1
- Sprechstunden-Datum, Vorbehandlung in den letzten zwei Jahren
- Gutachtenpflicht
- Bei KZT grundsätzlich nein, bei Langzeittherapie ja
Typische Fehler
- Ein Erstantrag auf Kurzzeittherapie kann ausnahmsweise doch gutachtenpflichtig werden, wenn in den letzten zwei Jahren bereits eine Behandlung stattgefunden hat oder die Kasse im Einzelfall eine Begutachtung verlangt.
- Der Wechsel der Krankenkasse macht aus einer laufenden Behandlung keinen neuen Behandlungsfall im fachlichen Sinn, formal ist der Antrag bei der neuen Kasse aber ein Erstantrag.
Häufige Fragen
Ist der Antrag nach einer Akutbehandlung ein Erstantrag?
Kann ich direkt eine Langzeittherapie beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen Erstantrag und Folgeantrag?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Folgeantrag
Sammelbegriff für KZT 2, Umwandlung, Fortführung und Änderungsantrag.
Umwandlungsantrag
Überführt eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Immer gutachtenpflichtig.
Kurzzeittherapie
Bis zu 24 Therapieeinheiten in zwei Schritten. Antragspflichtig, grundsätzlich ohne Gutachten.
PTV 1
Das Formblatt, mit dem die versicherte Person selbst die Psychotherapie beantragt.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.