Kurzzeittherapie
KZT 1 und KZT 2
Auch: KZT · KZT 1 · KZT 2 · Kurzzeittherapie Psychotherapie
Was ist Kurzzeittherapie?
Die Kurzzeittherapie umfasst bei Erwachsenen bis zu 24 Therapieeinheiten und wird in zwei Bewilligungsschritten beantragt: KZT 1 mit bis zu 12 Einheiten und KZT 2 mit bis zu 24 Einheiten insgesamt. Sie ist in allen vier Richtlinienverfahren möglich, ist antragspflichtig und grundsätzlich nicht gutachtenpflichtig. Reicht das Kontingent nicht aus, kann die Behandlung mit einem Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie überführt werden.
Auf einen Blick
- Umfang gesamt
- Bis zu 24 Therapieeinheiten bei Erwachsenen
- Schritte
- KZT 1 bis zu 12, KZT 2 bis zu 24 insgesamt
- Antragspflicht
- Ja
- Gutachtenpflicht
- Grundsätzlich nein
- Verfahren
- AP, ST, TP und VT
Typische Fehler
- KZT 2 ist kein eigenes Zusatzkontingent, sondern der zweite Schritt zum Gesamtkontingent von 24 Einheiten.
- Fand in den letzten zwei Jahren bereits eine Behandlung statt, kann auch die Kurzzeittherapie gutachtenpflichtig werden.
- Stunden einer vorausgegangenen Akutbehandlung werden angerechnet und schmälern das verfügbare Kontingent.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden hat eine Kurzzeittherapie?
Wann beantrage ich KZT 2?
Ist die Kurzzeittherapie gutachtenpflichtig?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Umwandlungsantrag
Überführt eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Immer gutachtenpflichtig.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Erstantrag
Der erstmalige Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie, auch nach Kassenwechsel.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.