Umwandlungsantrag
Von der Kurzzeit- in die Langzeittherapie
Auch: Umwandlung KZT in LZT · Umwandlung Kurzzeittherapie Langzeittherapie
Was ist Umwandlungsantrag?
Der Umwandlungsantrag überführt eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Er ist ein Folgeantrag und immer gutachtenpflichtig, das heißt er erfordert einen Bericht nach dem Leitfaden PTV 3. Bereits erbrachte Therapieeinheiten der Kurzzeittherapie werden auf das Kontingent der Langzeittherapie angerechnet, es kommen also keine 60 Stunden zusätzlich hinzu. Gestellt wird der Antrag vor Ausschöpfung des Kurzzeitkontingents, damit keine Behandlungslücke entsteht.
Auf einen Blick
- Antragsart
- Folgeantrag
- Gutachtenpflicht
- Ja, immer
- Anrechnung
- Bereits erbrachte KZT-Stunden zählen auf das LZT-Kontingent
- Zeitpunkt
- Vor Ausschöpfung der Kurzzeittherapie
Typische Fehler
- Die Anrechnung wird regelmäßig übersehen. Wer 24 Stunden Kurzzeittherapie erbracht hat und in eine Verhaltenstherapie als Langzeittherapie mit 60 Einheiten umwandelt, hat noch 36 Einheiten und nicht 60.
- Zu spät gestellt entsteht eine Lücke: Die Kurzzeittherapie ist ausgeschöpft, die Langzeittherapie noch nicht bewilligt.
- Der Bericht muss begründen, warum die Komplexität erst im Verlauf sichtbar wurde. Ein bloßes „Zeit reicht nicht" trägt den Antrag nicht.
Häufige Fragen
Ist der Umwandlungsantrag gutachtenpflichtig?
Werden die Stunden der Kurzzeittherapie angerechnet?
Wann stelle ich den Umwandlungsantrag am besten?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Kurzzeittherapie
Bis zu 24 Therapieeinheiten in zwei Schritten. Antragspflichtig, grundsätzlich ohne Gutachten.
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Fortführungsantrag
Beantragt den zweiten Schritt der Langzeittherapie. Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der Kasse.
PTV 3
Kein Formular zum Ankreuzen, sondern der Gliederungsleitfaden für den Bericht.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.