Antragsarten & Kontingente

Umwandlungsantrag

Von der Kurzzeit- in die Langzeittherapie

Auch: Umwandlung KZT in LZT · Umwandlung Kurzzeittherapie Langzeittherapie

Was ist Umwandlungsantrag?

Der Umwandlungsantrag überführt eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Er ist ein Folgeantrag und immer gutachtenpflichtig, das heißt er erfordert einen Bericht nach dem Leitfaden PTV 3. Bereits erbrachte Therapieeinheiten der Kurzzeittherapie werden auf das Kontingent der Langzeittherapie angerechnet, es kommen also keine 60 Stunden zusätzlich hinzu. Gestellt wird der Antrag vor Ausschöpfung des Kurzzeitkontingents, damit keine Behandlungslücke entsteht.

Auf einen Blick

Antragsart
Folgeantrag
Gutachtenpflicht
Ja, immer
Anrechnung
Bereits erbrachte KZT-Stunden zählen auf das LZT-Kontingent
Zeitpunkt
Vor Ausschöpfung der Kurzzeittherapie

Typische Fehler

  • Die Anrechnung wird regelmäßig übersehen. Wer 24 Stunden Kurzzeittherapie erbracht hat und in eine Verhaltenstherapie als Langzeittherapie mit 60 Einheiten umwandelt, hat noch 36 Einheiten und nicht 60.
  • Zu spät gestellt entsteht eine Lücke: Die Kurzzeittherapie ist ausgeschöpft, die Langzeittherapie noch nicht bewilligt.
  • Der Bericht muss begründen, warum die Komplexität erst im Verlauf sichtbar wurde. Ein bloßes „Zeit reicht nicht" trägt den Antrag nicht.

Häufige Fragen

Ist der Umwandlungsantrag gutachtenpflichtig?
Ja. Die Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie ist gutachtenpflichtig und erfordert einen Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter nach dem Leitfaden PTV 3.
Werden die Stunden der Kurzzeittherapie angerechnet?
Ja. Die bereits durchgeführten Therapieeinheiten der Kurzzeittherapie werden auf das Kontingent der Langzeittherapie angerechnet. Beantragt wird die Differenz zum Gesamtkontingent des Verfahrens.
Wann stelle ich den Umwandlungsantrag am besten?
Rechtzeitig vor dem Ende des Kurzzeitkontingents, damit die Entscheidung der Kasse vorliegt, bevor die bewilligten Stunden aufgebraucht sind. Kalkulieren Sie die Dauer des Gutachterverfahrens ein.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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