Fortführungsantrag
Der zweite Bewilligungsschritt der Langzeittherapie
Auch: Fortführung Langzeittherapie · Verlängerungsantrag
Was ist Fortführungsantrag?
Der Fortführungsantrag beantragt den zweiten Bewilligungsschritt einer laufenden Langzeittherapie. Er ist ein Folgeantrag und immer antragspflichtig. Anders als beim Erstantrag auf Langzeittherapie liegt die Gutachtenpflicht hier im Ermessen der Krankenkasse: Die Kasse kann, muss aber nicht begutachten lassen. Der Umfang des zweiten Schritts richtet sich nach dem Richtlinienverfahren, bei Verhaltenstherapie zum Beispiel bis zu insgesamt 80 Therapieeinheiten in der Einzeltherapie.
Auf einen Blick
- Antragsart
- Folgeantrag
- Antragspflicht
- Ja
- Gutachtenpflicht
- Im Ermessen der Krankenkasse
- Umfang je Verfahren
- VT bis 80, TP bis 100, ST bis 48, AP bis 300 Therapieeinheiten (Einzeltherapie)
Typische Fehler
- Weil die Gutachtenpflicht im Ermessen der Kasse liegt, ist nicht vorhersehbar, ob ein Bericht angefordert wird. Planen Sie zeitlich so, als käme die Anforderung.
- Der Fortführungsantrag ist kein neuer Behandlungsfall. Die bereits bewilligten Stunden zählen zum Gesamtkontingent.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Fortführung einen Bericht?
Wie viele Stunden kann ich mit der Fortführung beantragen?
Den bürokratischen Teil abgeben
BerichtBiber nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Umwandlungsantrag
Überführt eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Immer gutachtenpflichtig.
Gutachterverfahren
Die fachliche Prüfung gutachtenpflichtiger Anträge durch bestellte Gutachter:innen.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.