Antragsarten & Kontingente

Folgeantrag

Anträge während einer laufenden Behandlung

Auch: Folgeantrag Psychotherapie

Was ist Folgeantrag?

Ein Folgeantrag ist jeder Antrag, der sich auf eine bereits laufende Psychotherapie bezieht. Dazu zählen der Antrag auf Kurzzeittherapie 2, der Umwandlungsantrag von Kurzzeit- in Langzeittherapie, der Fortführungsantrag der Langzeittherapie sowie Änderungsanträge, etwa der Wechsel von Einzel- auf Gruppentherapie. Im PTV 1 kreuzt die versicherte Person dafür „Folgeantrag (während einer laufenden Behandlung)" an. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der konkreten Antragsart ab.

Auf einen Blick

Umfasst
KZT 2, Umwandlung, Fortführung, Änderungsantrag
Angabe im PTV 1
Feld „Folgeantrag (während einer laufenden Behandlung)"
Gutachtenpflicht
Unterschiedlich: KZT 2 grundsätzlich nein, Umwandlung ja

Typische Fehler

  • Ein Änderungsantrag von Einzel- auf Gruppentherapie ist ein Folgeantrag und wird oft fälschlich als Erstantrag gekennzeichnet.
  • Folgeanträge sollten rechtzeitig gestellt werden, damit keine Behandlungslücke entsteht. Bei Kurzzeittherapie ist der Antrag auf KZT 2 nach etwa sieben Therapieeinheiten sinnvoll.

Häufige Fragen

Welche Anträge gelten als Folgeantrag?
Anträge auf Kurzzeittherapie 2, auf Umwandlung in eine Langzeittherapie, auf Fortführung der Langzeittherapie sowie Änderungsanträge während einer laufenden Behandlung.
Brauche ich für jeden Folgeantrag einen Bericht?
Nein. Ein Bericht ist nur bei gutachtenpflichtigen Anträgen erforderlich, insbesondere bei der Umwandlung in eine Langzeittherapie. Der Antrag auf KZT 2 ist grundsätzlich nicht gutachtenpflichtig.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.