Folgeantrag
Anträge während einer laufenden Behandlung
Auch: Folgeantrag Psychotherapie
Was ist Folgeantrag?
Ein Folgeantrag ist jeder Antrag, der sich auf eine bereits laufende Psychotherapie bezieht. Dazu zählen der Antrag auf Kurzzeittherapie 2, der Umwandlungsantrag von Kurzzeit- in Langzeittherapie, der Fortführungsantrag der Langzeittherapie sowie Änderungsanträge, etwa der Wechsel von Einzel- auf Gruppentherapie. Im PTV 1 kreuzt die versicherte Person dafür „Folgeantrag (während einer laufenden Behandlung)" an. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der konkreten Antragsart ab.
Auf einen Blick
- Umfasst
- KZT 2, Umwandlung, Fortführung, Änderungsantrag
- Angabe im PTV 1
- Feld „Folgeantrag (während einer laufenden Behandlung)"
- Gutachtenpflicht
- Unterschiedlich: KZT 2 grundsätzlich nein, Umwandlung ja
Typische Fehler
- Ein Änderungsantrag von Einzel- auf Gruppentherapie ist ein Folgeantrag und wird oft fälschlich als Erstantrag gekennzeichnet.
- Folgeanträge sollten rechtzeitig gestellt werden, damit keine Behandlungslücke entsteht. Bei Kurzzeittherapie ist der Antrag auf KZT 2 nach etwa sieben Therapieeinheiten sinnvoll.
Häufige Fragen
Welche Anträge gelten als Folgeantrag?
Brauche ich für jeden Folgeantrag einen Bericht?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Erstantrag
Der erstmalige Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie, auch nach Kassenwechsel.
Umwandlungsantrag
Überführt eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Immer gutachtenpflichtig.
Fortführungsantrag
Beantragt den zweiten Schritt der Langzeittherapie. Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der Kasse.
Änderungsantrag
Für den Wechsel der Anwendungsform, etwa von Einzel- auf Gruppentherapie. Zählt als Folgeantrag.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.