Antragsarten & Kontingente
Änderungsantrag
Wechsel der Anwendungsform
Auch: Änderungsantrag Psychotherapie · Wechsel Einzeltherapie Gruppentherapie
Was ist Änderungsantrag?
Ein Änderungsantrag wird gestellt, wenn sich während einer laufenden Behandlung die Anwendungsform ändert, zum Beispiel beim Wechsel von Einzeltherapie auf Gruppentherapie oder auf eine Kombinationsbehandlung. Im PTV 1 wird er als Folgeantrag gekennzeichnet, nicht als Erstantrag. Auch der Wechsel des Richtlinienverfahrens während einer laufenden Behandlung ist antragsbedürftig.
Auf einen Blick
- Antragsart
- Folgeantrag
- Typischer Anlass
- Wechsel Einzel- auf Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung
- Angabe im PTV 1
- Feld „Folgeantrag"
Typische Fehler
- Der Änderungsantrag wird häufig als Erstantrag gekennzeichnet. Das führt zu Rückfragen und verzögert die Bewilligung.
Häufige Fragen
Ist der Wechsel in die Gruppentherapie ein Erstantrag?
Nein. Ein Wechsel der Anwendungsform während einer laufenden Behandlung ist ein Änderungsantrag und wird im PTV 1 als Folgeantrag angegeben.
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Verwandte Begriffe
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.