Antragsarten & Kontingente

Änderungsantrag

Wechsel der Anwendungsform

Auch: Änderungsantrag Psychotherapie · Wechsel Einzeltherapie Gruppentherapie

Was ist Änderungsantrag?

Ein Änderungsantrag wird gestellt, wenn sich während einer laufenden Behandlung die Anwendungsform ändert, zum Beispiel beim Wechsel von Einzeltherapie auf Gruppentherapie oder auf eine Kombinationsbehandlung. Im PTV 1 wird er als Folgeantrag gekennzeichnet, nicht als Erstantrag. Auch der Wechsel des Richtlinienverfahrens während einer laufenden Behandlung ist antragsbedürftig.

Auf einen Blick

Antragsart
Folgeantrag
Typischer Anlass
Wechsel Einzel- auf Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung
Angabe im PTV 1
Feld „Folgeantrag"

Typische Fehler

  • Der Änderungsantrag wird häufig als Erstantrag gekennzeichnet. Das führt zu Rückfragen und verzögert die Bewilligung.

Häufige Fragen

Ist der Wechsel in die Gruppentherapie ein Erstantrag?
Nein. Ein Wechsel der Anwendungsform während einer laufenden Behandlung ist ein Änderungsantrag und wird im PTV 1 als Folgeantrag angegeben.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.