Leistungen vor und neben der Therapie

Richtlinienverfahren

AP, ST, TP und VT

Auch: Richtlinienverfahren Psychotherapie · anerkannte Psychotherapieverfahren

Was ist Richtlinienverfahren?

Als Richtlinienverfahren werden die psychotherapeutischen Verfahren bezeichnet, die in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses anerkannt und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar sind. Das sind Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Das gewählte Verfahren wird im PTV 1 und PTV 2 angegeben und bestimmt maßgeblich die Kontingente und den Aufbau des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter.

Auf einen Blick

Anerkannte Verfahren
Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie
Geregelt in
Psychotherapie-Richtlinie des G-BA
Wirkung
Bestimmt Kontingente und Berichtsaufbau
Angabe in
PTV 1 und PTV 2

Typische Fehler

  • Die Kontingente unterscheiden sich erheblich. In der Einzeltherapie reicht der erste Bewilligungsschritt der Langzeittherapie von 36 Einheiten bei Systemischer Therapie bis 160 bei Analytischer Psychotherapie.
  • Auch der Bericht folgt je Verfahren unterschiedlichen Schwerpunkten: Verhaltensanalyse bei Verhaltenstherapie, psychodynamische Erklärung bei TP und AP.

Häufige Fragen

Welche Verfahren sind Richtlinienverfahren?
Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Sie sind in der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA anerkannt.
Kann ich das Verfahren während der Behandlung wechseln?
Ein Wechsel ist antragsbedürftig und wird als Folgeantrag gestellt. Er sollte fachlich begründet werden.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.