Richtlinienverfahren
AP, ST, TP und VT
Auch: Richtlinienverfahren Psychotherapie · anerkannte Psychotherapieverfahren
Was ist Richtlinienverfahren?
Als Richtlinienverfahren werden die psychotherapeutischen Verfahren bezeichnet, die in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses anerkannt und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar sind. Das sind Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Das gewählte Verfahren wird im PTV 1 und PTV 2 angegeben und bestimmt maßgeblich die Kontingente und den Aufbau des Berichts an die Gutachterin oder den Gutachter.
Auf einen Blick
- Anerkannte Verfahren
- Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie
- Geregelt in
- Psychotherapie-Richtlinie des G-BA
- Wirkung
- Bestimmt Kontingente und Berichtsaufbau
- Angabe in
- PTV 1 und PTV 2
Typische Fehler
- Die Kontingente unterscheiden sich erheblich. In der Einzeltherapie reicht der erste Bewilligungsschritt der Langzeittherapie von 36 Einheiten bei Systemischer Therapie bis 160 bei Analytischer Psychotherapie.
- Auch der Bericht folgt je Verfahren unterschiedlichen Schwerpunkten: Verhaltensanalyse bei Verhaltenstherapie, psychodynamische Erklärung bei TP und AP.
Häufige Fragen
Welche Verfahren sind Richtlinienverfahren?
Kann ich das Verfahren während der Behandlung wechseln?
Den bürokratischen Teil abgeben
BerichtBiber nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Kurzzeittherapie
Bis zu 24 Therapieeinheiten in zwei Schritten. Antragspflichtig, grundsätzlich ohne Gutachten.
PTV 2
Die fachlichen Angaben der Praxis zum Antrag: Diagnosen, Verfahren, beantragte Stunden.
Änderungsantrag
Für den Wechsel der Anwendungsform, etwa von Einzel- auf Gruppentherapie. Zählt als Folgeantrag.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.