PTV 2
Angaben der Therapeutin oder des Therapeuten
Auch: Formblatt PTV 2 · Angaben Therapeut:in
Was ist PTV 2?
PTV 2 ist das Formblatt „Angaben Therapeut*in", mit dem die Praxis den Antrag der versicherten Person fachlich unterlegt. Es enthält die ICD-10-Diagnosen, das beantragte Richtlinienverfahren, die Anwendungsform, die Zahl der beantragten Therapieeinheiten sowie Angaben zu Sprechstunde, Probatorik und Konsiliarbericht. PTV 2 wird in drei Ausfertigungen erstellt: für die Krankenkasse, für die Gutachterin oder den Gutachter und für die eigenen Unterlagen.
Auf einen Blick
- Wer füllt aus
- Die behandelnde Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut
- Ausfertigungen
- Drei: Krankenkasse, Gutachter:in, Praxis
- Kern-Inhalte
- ICD-10-Diagnosen, Verfahren, Anwendungsform, beantragte Therapieeinheiten
- Gehört zu
- PTV 1 (Antrag der versicherten Person)
Typische Fehler
- Die im PTV 2 beantragte Stundenzahl und die im Bericht an die Gutachterin begründete Behandlungsplanung müssen zusammenpassen. Abweichungen sind ein klassischer Rückfragegrund.
- Diagnosen im PTV 2 und im PTV-3-Bericht dürfen nicht auseinanderlaufen. Wer im Bericht eine Nebendiagnose ergänzt, muss sie auch im Formular führen.
- Der Konsiliarbericht muss vor Beginn der Therapie vorliegen. Ein „wird nachgereicht" verzögert die Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden trage ich im PTV 2 ein?
Muss beim PTV 2 immer ein Bericht dabei sein?
Kann ich mehrere Diagnosen angeben?
Den bürokratischen Teil abgeben
BerichtBiber nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
PTV 1
Das Formblatt, mit dem die versicherte Person selbst die Psychotherapie beantragt.
PTV 3
Kein Formular zum Ankreuzen, sondern der Gliederungsleitfaden für den Bericht.
Konsiliarbericht
Der ärztliche Bericht zur Abklärung somatischer Ursachen vor Beginn der Therapie.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
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