Formulare & Vordrucke

Konsiliarbericht

Muster 22

Auch: Muster 22 · Konsiliarbericht Psychotherapie · somatische Abklärung

Was ist Konsiliarbericht?

Der Konsiliarbericht (Muster 22) ist die ärztliche Stellungnahme zur Abklärung somatischer Ursachen und Kontraindikationen vor Aufnahme einer Psychotherapie. Er wird von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt erstellt, meist der Hausarztpraxis, auf Überweisung mit Muster 7. Der Konsiliarbericht muss vorliegen, bevor die Richtlinientherapie beginnt, und ist damit eine Voraussetzung der Antragstellung. Er ist im Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt, nicht in den PTV-Formblättern.

Auf einen Blick

Formularnummer
Muster 22 (Überweisung dorthin: Muster 7)
Wer erstellt
Vertragsärztin oder Vertragsarzt
Zweck
Abklärung somatischer Ursachen und Kontraindikationen
Zeitpunkt
Vor Beginn der Richtlinientherapie

Typische Fehler

  • Der Konsiliarbericht wird oft zu spät angestoßen. Überweisen Sie früh in der Probatorik, sonst blockiert das fehlende Muster 22 die Antragstellung.
  • Für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung ist kein Konsiliarbericht erforderlich, für die Richtlinientherapie schon.

Häufige Fragen

Wann muss der Konsiliarbericht vorliegen?
Vor Beginn der Richtlinientherapie, also vor Kurz- oder Langzeittherapie. Für Sprechstunde, Probatorik und Akutbehandlung wird er nicht benötigt.
Wer stellt den Konsiliarbericht aus?
Eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt, in der Regel die Hausarztpraxis. Die Überweisung dorthin erfolgt mit Muster 7 zur somatischen Abklärung.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.