Leistungen vor und neben der Therapie

Akutbehandlung

Kurzfristige Entlastung ohne Antrag

Auch: psychotherapeutische Akutbehandlung

Was ist Akutbehandlung?

Die psychotherapeutische Akutbehandlung dient der kurzfristigen Entlastung bei akuter psychischer Krise und der Vermeidung von Chronifizierung oder stationärer Aufnahme. Bei Erwachsenen umfasst sie bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten. Sie ist anzeigepflichtig, nicht antragspflichtig: Die Anzeige erfolgt auf PTV 12 spätestens am Tag des Behandlungsbeginns, ein Gutachten ist nicht vorgesehen. Die Stunden werden auf eine nachfolgende Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet.

Auf einen Blick

Umfang
Bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten bei Erwachsenen
Formular
PTV 12, spätestens am Tag des Behandlungsbeginns
Gutachten
Nicht vorgesehen
Anrechnung
Auf eine folgende Kurz- oder Langzeittherapie

Typische Fehler

  • Die Anrechnung überrascht regelmäßig: Wer 24 Akutstunden erbracht hat, hat entsprechend weniger Kontingent für die anschließende Richtlinientherapie.
  • Auch vor der Akutbehandlung ist grundsätzlich eine Psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich.

Häufige Fragen

Muss die Akutbehandlung beantragt werden?
Nein, sie ist nur anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt auf PTV 12 spätestens am Tag des Behandlungsbeginns. Auf eine Bewilligung müssen Sie nicht warten.
Wie viele Stunden umfasst die Akutbehandlung?
Bei Erwachsenen bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten. Die Stunden werden auf eine anschließende Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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