Akutbehandlung
Kurzfristige Entlastung ohne Antrag
Auch: psychotherapeutische Akutbehandlung
Was ist Akutbehandlung?
Die psychotherapeutische Akutbehandlung dient der kurzfristigen Entlastung bei akuter psychischer Krise und der Vermeidung von Chronifizierung oder stationärer Aufnahme. Bei Erwachsenen umfasst sie bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten. Sie ist anzeigepflichtig, nicht antragspflichtig: Die Anzeige erfolgt auf PTV 12 spätestens am Tag des Behandlungsbeginns, ein Gutachten ist nicht vorgesehen. Die Stunden werden auf eine nachfolgende Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet.
Auf einen Blick
- Umfang
- Bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten bei Erwachsenen
- Formular
- PTV 12, spätestens am Tag des Behandlungsbeginns
- Gutachten
- Nicht vorgesehen
- Anrechnung
- Auf eine folgende Kurz- oder Langzeittherapie
Typische Fehler
- Die Anrechnung überrascht regelmäßig: Wer 24 Akutstunden erbracht hat, hat entsprechend weniger Kontingent für die anschließende Richtlinientherapie.
- Auch vor der Akutbehandlung ist grundsätzlich eine Psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich.
Häufige Fragen
Muss die Akutbehandlung beantragt werden?
Wie viele Stunden umfasst die Akutbehandlung?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
PTV 12
Die Anzeige an die Krankenkasse, dass eine Akutbehandlung beginnt. Kein Antrag.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten. Grundsätzlich Voraussetzung für alles Weitere.
Kurzzeittherapie
Bis zu 24 Therapieeinheiten in zwei Schritten. Antragspflichtig, grundsätzlich ohne Gutachten.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.