PTV 12
Anzeige einer Akutbehandlung
Auch: Formblatt PTV 12 · Anzeige Akutbehandlung
Was ist PTV 12?
PTV 12 ist das Formblatt „Anzeige einer Akutbehandlung". Die Praxis zeigt der Krankenkasse damit an, dass eine psychotherapeutische Akutbehandlung beginnt. Die Anzeige muss spätestens am Tag des Behandlungsbeginns erfolgen. Anders als bei Kurz- oder Langzeittherapie handelt es sich um eine reine Anzeige, nicht um einen Antrag: Es wird weder ein Bewilligungsbescheid abgewartet noch ein Gutachten erstellt.
Auf einen Blick
- Charakter
- Anzeige, kein Antrag und keine Genehmigung
- Frist
- Spätestens am Tag des Behandlungsbeginns
- Umfang
- Bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten für Erwachsene
- Verrechnung
- Stunden werden auf eine folgende Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet
Typische Fehler
- Akutbehandlungsstunden werden mit einer nachfolgenden Kurz- oder Langzeittherapie verrechnet. Sie kommen nicht zusätzlich zum Kontingent hinzu.
- Die Frist wird oft unterschätzt: Die Anzeige muss spätestens am Tag des Behandlungsbeginns raus, nicht erst am Quartalsende.
- Vor der Akutbehandlung ist grundsätzlich eine Psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich.
Häufige Fragen
Muss ich auf eine Genehmigung der Akutbehandlung warten?
Werden die Akutstunden auf die Therapie angerechnet?
Den bürokratischen Teil abgeben
BerichtBiber nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
Akutbehandlung
Bis zu 24 Einheiten à 25 Minuten. Nur anzeigepflichtig, wird aber angerechnet.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten. Grundsätzlich Voraussetzung für alles Weitere.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.