PTV 11
Individuelle Patienteninformation
Auch: Formblatt PTV 11 · Individuelle Patienteninformation
Was ist PTV 11?
PTV 11 ist das Formblatt „Individuelle Patienteninformation". Es wird nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde von der Praxis ausgefüllt und der Patientin oder dem Patienten ausgehändigt. Festgehalten werden der Verdacht auf eine Diagnose, die Empfehlung zum weiteren Vorgehen (etwa ambulante Psychotherapie, Akutbehandlung, stationäre Behandlung oder andere Hilfen), die Dringlichkeit sowie Hinweise zur Terminvermittlung. PTV 11 ist Voraussetzung für die Vermittlung eines Behandlungsplatzes über die Terminservicestelle.
Auf einen Blick
- Wer füllt aus
- Die Praxis, gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten
- Zeitpunkt
- Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde
- Funktion
- Individuelle Empfehlung und Nachweis für die Terminservicestelle
Typische Fehler
- Ohne PTV 11 kann die Terminservicestelle keinen Behandlungsplatz vermitteln. Das Formular gehört deshalb zwingend ausgehändigt, nicht nur in die Akte.
- Die Angabe zur Dringlichkeit hat praktische Folgen für die Vermittlungsfrist. Sie sollte fachlich begründet und nicht routinemäßig gesetzt werden.
Häufige Fragen
Wofür braucht die Patientin den PTV 11?
Ist der PTV 11 schon eine Diagnose?
Den bürokratischen Teil abgeben
BerichtBiber nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bis zu 6 Einheiten à 25 Minuten. Grundsätzlich Voraussetzung für alles Weitere.
PTV 10
Das allgemeine Informationsblatt für Patient:innen zum Ablauf ambulanter Psychotherapie.
Probatorische Sitzungen
Zwei bis vier Sitzungen à 50 Minuten. Verpflichtend vor jeder Richtlinientherapie.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.