Bezugspersonenstunden
Einbezug von Angehörigen und Bezugspersonen
Auch: Bezugspersonengespräch · Einbezug Bezugspersonen
Was ist Bezugspersonenstunden?
Bezugspersonenstunden sind Therapieeinheiten, die mit relevanten Bezugspersonen der Patientin oder des Patienten stattfinden, ohne dass die Patientin selbst anwesend sein muss. Sie spielen vor allem in der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen eine Rolle, wo der Einbezug der Sorgeberechtigten regelhaft vorgesehen ist. Der Umfang bemisst sich als Anteil am bewilligten Kontingent und ist im Antrag anzugeben. Auch bei Erwachsenen ist der Einbezug von Bezugspersonen im Rahmen der Richtlinie möglich.
Auf einen Blick
- Hauptanwendung
- Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
- Verhältnis zum Kontingent
- Anteil am bewilligten Kontingent, keine Zusatzstunden
- Anwesenheit der Patientin
- Nicht erforderlich
Typische Fehler
- Bezugspersonenstunden sind Teil des Kontingents und kommen nicht obendrauf. Das ist bei der Behandlungsplanung im Bericht zu berücksichtigen.
- Bei Minderjährigen ist die Frage der Schweigepflicht gegenüber den Sorgeberechtigten vorab zu klären, insbesondere bei älteren Jugendlichen.
Häufige Fragen
Sind Bezugspersonenstunden zusätzliche Stunden?
Muss die Patientin bei Bezugspersonenstunden anwesend sein?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Richtlinienverfahren
Die vier von der Psychotherapie-Richtlinie anerkannten Verfahren der GKV.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.