Leistungen vor und neben der Therapie

Bezugspersonenstunden

Einbezug von Angehörigen und Bezugspersonen

Auch: Bezugspersonengespräch · Einbezug Bezugspersonen

Was ist Bezugspersonenstunden?

Bezugspersonenstunden sind Therapieeinheiten, die mit relevanten Bezugspersonen der Patientin oder des Patienten stattfinden, ohne dass die Patientin selbst anwesend sein muss. Sie spielen vor allem in der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen eine Rolle, wo der Einbezug der Sorgeberechtigten regelhaft vorgesehen ist. Der Umfang bemisst sich als Anteil am bewilligten Kontingent und ist im Antrag anzugeben. Auch bei Erwachsenen ist der Einbezug von Bezugspersonen im Rahmen der Richtlinie möglich.

Auf einen Blick

Hauptanwendung
Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen
Verhältnis zum Kontingent
Anteil am bewilligten Kontingent, keine Zusatzstunden
Anwesenheit der Patientin
Nicht erforderlich

Typische Fehler

  • Bezugspersonenstunden sind Teil des Kontingents und kommen nicht obendrauf. Das ist bei der Behandlungsplanung im Bericht zu berücksichtigen.
  • Bei Minderjährigen ist die Frage der Schweigepflicht gegenüber den Sorgeberechtigten vorab zu klären, insbesondere bei älteren Jugendlichen.

Häufige Fragen

Sind Bezugspersonenstunden zusätzliche Stunden?
Nein. Sie sind ein Anteil des bewilligten Kontingents und müssen in der Behandlungsplanung mitgedacht werden.
Muss die Patientin bei Bezugspersonenstunden anwesend sein?
Nein. Bezugspersonenstunden finden gerade auch ohne die Patientin oder den Patienten statt, etwa im Gespräch mit den Sorgeberechtigten.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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