Formulare & Vordrucke
PTV 4
Auftrag zur Begutachtung
Auch: Formblatt PTV 4 · Begutachtungsauftrag
Was ist PTV 4?
PTV 4 ist das Formblatt „Auftrag zur Begutachtung". Es wird von der Krankenkasse ausgefüllt, nicht von der Praxis. Mit ihm beauftragt die Kasse eine Gutachterin oder einen Gutachter aus dem Bestellverfahren damit, den Antrag zu prüfen, und leitet PTV 2 sowie den anonymisierten Bericht weiter. Für die Praxis ist PTV 4 vor allem als Zwischenschritt relevant: Er markiert den Moment, in dem der Antrag das Haus der Kasse in Richtung Begutachtung verlässt.
Auf einen Blick
- Wer füllt aus
- Die Krankenkasse
- Rolle der Praxis
- Keine, das Formular durchläuft die Praxis nicht
- Löst aus
- Die Begutachtung durch eine bestellte Gutachterin oder einen Gutachter
Typische Fehler
- Bleibt eine Rückmeldung lange aus, lohnt eine Nachfrage bei der Kasse, ob der Begutachtungsauftrag überhaupt erteilt wurde. Nicht jede Verzögerung liegt beim Gutachter.
Häufige Fragen
Bekomme ich den PTV 4 zu sehen?
In der Regel nicht. Der Auftrag zur Begutachtung läuft zwischen Krankenkasse und Gutachterin oder Gutachter. Die Praxis erfährt vom Ergebnis über die Entscheidung der Kasse.
Wie lange dauert es vom PTV 4 bis zur Entscheidung?
Das variiert je nach Kasse und Auslastung der Gutachter:innen. Die Krankenkasse ist an die gesetzlichen Entscheidungsfristen des § 13 Absatz 3a SGB V gebunden; bei Einschaltung eines Gutachters gilt eine verlängerte Frist.
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Verwandte Begriffe
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
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