Formulare & Vordrucke

PTV 4

Auftrag zur Begutachtung

Auch: Formblatt PTV 4 · Begutachtungsauftrag

Was ist PTV 4?

PTV 4 ist das Formblatt „Auftrag zur Begutachtung". Es wird von der Krankenkasse ausgefüllt, nicht von der Praxis. Mit ihm beauftragt die Kasse eine Gutachterin oder einen Gutachter aus dem Bestellverfahren damit, den Antrag zu prüfen, und leitet PTV 2 sowie den anonymisierten Bericht weiter. Für die Praxis ist PTV 4 vor allem als Zwischenschritt relevant: Er markiert den Moment, in dem der Antrag das Haus der Kasse in Richtung Begutachtung verlässt.

Auf einen Blick

Wer füllt aus
Die Krankenkasse
Rolle der Praxis
Keine, das Formular durchläuft die Praxis nicht
Löst aus
Die Begutachtung durch eine bestellte Gutachterin oder einen Gutachter

Typische Fehler

  • Bleibt eine Rückmeldung lange aus, lohnt eine Nachfrage bei der Kasse, ob der Begutachtungsauftrag überhaupt erteilt wurde. Nicht jede Verzögerung liegt beim Gutachter.

Häufige Fragen

Bekomme ich den PTV 4 zu sehen?
In der Regel nicht. Der Auftrag zur Begutachtung läuft zwischen Krankenkasse und Gutachterin oder Gutachter. Die Praxis erfährt vom Ergebnis über die Entscheidung der Kasse.
Wie lange dauert es vom PTV 4 bis zur Entscheidung?
Das variiert je nach Kasse und Auslastung der Gutachter:innen. Die Krankenkasse ist an die gesetzlichen Entscheidungsfristen des § 13 Absatz 3a SGB V gebunden; bei Einschaltung eines Gutachters gilt eine verlängerte Frist.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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