Leistungen vor und neben der Therapie

Rezidivprophylaxe

Stunden aus dem Kontingent für die Zeit danach

Auch: Rezidivprophylaxe Psychotherapie · Erhaltungstherapie

Was ist Rezidivprophylaxe?

Die Rezidivprophylaxe erlaubt es, einen begrenzten Anteil der bewilligten Sitzungen aus dem Kontingent einer Langzeittherapie nach dem regulären Therapieende zu nutzen, um einen Rückfall zu vermeiden. Der Zeitraum beträgt bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Behandlung. Voraussetzung ist, dass das Therapieende von der Praxis über eine Zusatzziffer übermittelt wird. Es handelt sich nicht um zusätzliche Stunden, sondern um eine zeitlich gestreckte Nutzung des bereits bewilligten Kontingents.

Auf einen Blick

Quelle der Stunden
Begrenzter Anteil des bewilligten Langzeit-Kontingents
Zeitraum
Bis zu zwei Jahre nach Therapieende
Voraussetzung
Übermittlung des Therapieendes über eine Zusatzziffer
Zusätzliche Stunden
Nein, es ist eine gestreckte Nutzung

Typische Fehler

  • Ohne die Übermittlung des Therapieendes über die Zusatzziffer ist die Rezidivprophylaxe nicht nutzbar. Dieser Schritt wird oft vergessen.
  • Die Rezidivprophylaxe steht im Zusammenhang mit der Langzeittherapie, nicht mit der Kurzzeittherapie.

Häufige Fragen

Sind Rezidivprophylaxe-Stunden zusätzliche Stunden?
Nein. Es handelt sich um einen begrenzten Anteil der bereits bewilligten Sitzungen aus dem Langzeit-Kontingent, der zeitlich gestreckt bis zu zwei Jahre nach Therapieende genutzt werden kann.
Was muss ich tun, damit die Rezidivprophylaxe möglich ist?
Das Therapieende muss über die vorgesehene Zusatzziffer übermittelt werden. Ohne diese Meldung ist die spätere Nutzung nicht möglich.

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Verwandte Begriffe

Quellen

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