Rezidivprophylaxe
Stunden aus dem Kontingent für die Zeit danach
Auch: Rezidivprophylaxe Psychotherapie · Erhaltungstherapie
Was ist Rezidivprophylaxe?
Die Rezidivprophylaxe erlaubt es, einen begrenzten Anteil der bewilligten Sitzungen aus dem Kontingent einer Langzeittherapie nach dem regulären Therapieende zu nutzen, um einen Rückfall zu vermeiden. Der Zeitraum beträgt bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Behandlung. Voraussetzung ist, dass das Therapieende von der Praxis über eine Zusatzziffer übermittelt wird. Es handelt sich nicht um zusätzliche Stunden, sondern um eine zeitlich gestreckte Nutzung des bereits bewilligten Kontingents.
Auf einen Blick
- Quelle der Stunden
- Begrenzter Anteil des bewilligten Langzeit-Kontingents
- Zeitraum
- Bis zu zwei Jahre nach Therapieende
- Voraussetzung
- Übermittlung des Therapieendes über eine Zusatzziffer
- Zusätzliche Stunden
- Nein, es ist eine gestreckte Nutzung
Typische Fehler
- Ohne die Übermittlung des Therapieendes über die Zusatzziffer ist die Rezidivprophylaxe nicht nutzbar. Dieser Schritt wird oft vergessen.
- Die Rezidivprophylaxe steht im Zusammenhang mit der Langzeittherapie, nicht mit der Kurzzeittherapie.
Häufige Fragen
Sind Rezidivprophylaxe-Stunden zusätzliche Stunden?
Was muss ich tun, damit die Rezidivprophylaxe möglich ist?
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Verwandte Begriffe
Langzeittherapie
Antrags- und gutachtenpflichtig im ersten Schritt. Umfang je nach Verfahren sehr unterschiedlich.
Kontingent
Die Höchstzahl an Therapieeinheiten, die je Verfahren und Bewilligungsschritt möglich ist.
Fortführungsantrag
Beantragt den zweiten Schritt der Langzeittherapie. Gutachtenpflicht liegt im Ermessen der Kasse.
Quellen
- KBV: Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Ausfüllhilfen (Stand 1. Januar 2025)
- KBV: Psychotherapie für Erwachsene, Kontingente und Bewilligungsschritte
- G-BA: Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie)
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