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Psychotherapie-Gutachterverfahren in Zahlen 2026

Wie viele psychotherapeutische Gutachten wurden erstellt? Wie verteilen sie sich auf die Verfahren? Die hier aufbereiteten Zahlen stammen aus dem KBV-Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2024. „2026“ bezeichnet die Aktualisierung dieser Seite, nicht das Erhebungsjahr.

Stand der Aufbereitung: 06.10.2026 · Datenjahr: 2024

Die wichtigsten Zahlen

Vier Therapieverfahren, Gutachten ohne separat ausgewiesene Zweitgutachten. Die Gesamtsummen sind aus den KBV-Verfahrenszeilen addiert.

Gutachten 2024

203.946

Summe aus AP, ST, TP und VT

Verhaltenstherapie

125.175

61,4 % der erfassten Gutachten

Kinder und Jugendliche

36.472

Summe der „davon“-Angaben

Zweitgutachten

2.577

Separat ausgewiesen, nicht zur Gesamtsumme addiert

Quelle für alle Zahlen dieser Seite: KBV-Qualitätsbericht ambulante Versorgung, Berichtsjahr 2024, S. 88.

Gutachten nach Psychotherapieverfahren

Die Balken zeigen den Anteil am errechneten Gesamtwert 2024. Die Tabelle darunter enthält die Originalwerte der KBV und einen transparent berechneten Jahresvergleich.

Verhaltenstherapie (VT)125.175
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)60.408
Analytische Psychotherapie (AP)15.442
Systemische Therapie (ST)2.921
Eigene Darstellung auf Basis der KBV-Tabelle, S. 88. Balkenlänge: Anteil am Gesamtwert 2024.
Gutachten nach Verfahren, 2023 und 2024
Verfahren20232024ÄnderungAnteil 2024
VT116.504125.175+8.67161,4 %
TP59.22360.408+1.18529,6 %
AP15.99115.442−5497,6 %
ST1.4752.921+1.4461,4 %
Gesamt193.193203.946+10.753100 %

Die Veränderung beschreibt nur die Zahl erfasster Gutachten. Sie misst weder den Bedarf an Psychotherapie noch die Zahl der Therapieanträge. Quelle: KBV, S. 88.

Nicht- und Teilbefürwortung 2024

Die KBV nennt Quoten je Verfahren. Sie beschreiben gutachterliche Stellungnahmen zu den begutachteten Anträgen, keine Ablehnungsquoten der Krankenkassen und keine Quote über alle Therapieanträge.

Nicht- und Teilbefürwortungsquoten nach Verfahren im Jahr 2024
VerfahrenGutachtenNichtbefürwortungTeilbefürwortung
VT125.1753,0 %9,2 %
TP60.4082,3 %6,4 %
AP15.4422,9 %11,4 %
ST2.9214,2 %8,5 %

Anteile je Verfahren · Skala 0 bis 15 %

Verhaltenstherapie

Nichtbefürwortung3,0 %Teilbefürwortung9,2 %

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Nichtbefürwortung2,3 %Teilbefürwortung6,4 %

Analytische Psychotherapie

Nichtbefürwortung2,9 %Teilbefürwortung11,4 %

Systemische Therapie

Nichtbefürwortung4,2 %Teilbefürwortung8,5 %
Eigene Darstellung der gerundeten KBV-Quoten für 2024, S. 88. Balkenlänge relativ zu 15 %.

Quelle: KBV-Qualitätsbericht, S. 88. Die Quoten sind von der KBV gerundet; daraus werden hier keine Fallzahlen oder Gesamtquote geschätzt.

Kinder und Jugendliche sowie Zweitgutachten

Die Altersgruppe ist in den Gutachtenzahlen bereits enthalten. Zweitgutachten weist die KBV separat aus.

Gutachten für Kinder und Jugendliche sowie Zweitgutachten 2024
VerfahrenDavon Kinder und JugendlicheZweitgutachten
VT21.8741.580
TP10.196661
AP4.400274
ST262
Gesamt36.4722.577

Gutachten für Kinder und Jugendliche nach Verfahren

VT21.874
TP10.196
AP4.400
ST2
Eigene Darstellung auf Basis der KBV-Tabelle, S. 88. Balkenlänge: Anteil an den 36.472 ausgewiesenen Gutachten für Kinder und Jugendliche.

Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche ist erst seit Juli 2024 GKV-Leistung; die KBV weist für 2024 zwei Gutachten in dieser Teilgruppe aus. Quelle: KBV, S. 88.

Methodik und richtige Einordnung

Was wurde gezählt?

Die KBV wertet die Statistik der beauftragten Gutachterinnen und Gutachter aus. Gezählt werden Gutachtenaufträge im Rahmen des ambulanten GKV-Gutachterverfahrens. Die Gesamtzahlen und Untergruppen dieser Seite sind Summen der vier Verfahrenszeilen.

Was lässt sich daraus nicht ablesen?

Nicht alle Psychotherapieanträge sind gutachterpflichtig. Gutachtenzahlen sind deshalb keine Antragszahlen. Die gutachterliche Empfehlung ist auch nicht die Entscheidung der Krankenkasse über den Antrag.

Seit der Strukturreform 2017 sind Kurzzeittherapien und Verlängerungen von Langzeittherapien im Regelfall nicht mehr gutachterpflichtig. Jahresvergleiche über diese Regeländerung hinweg wären deshalb irreführend. Die hier gezeigte Zeitreihe beschränkt sich auf 2023 und 2024.

Primärquellen

  1. KBV-Qualitätsbericht ambulante Versorgung, Berichtsjahr 2024, S. 88 – Verfahrenszahlen und Quoten für 2023 und 2024.
  2. KBV: Psychotherapeutische Gutachten – Definition und Zeitreihe – Definition und Abgrenzung der Gutachtenaufträge.

Zitierhinweis: BerichtBiber, „Psychotherapie-Gutachterverfahren in Zahlen 2026“, Daten: KBV-Qualitätsbericht, Berichtsjahr 2024, S. 88; Aufbereitung vom 06.10.2026.